Steuererklaerung fuer verheiratete im Ausland

  • Hallo,


    ich entschuldige mich vorne weg fuer die lange Anfrage, aber es ist mir nicht gelungen das Thema aufzutrennen.


    Zu meiner Situation:
    Ich bin von einer deutschen Firma ins Ausland geschickt worden und lebe seit 2006 in Asien (Staat mit DBA).
    Ich habe meine deutsche Wohnung zunaechst behalten.
    Ich habe im Oktober 2009 meine (auslaendische) Freundin geheiratet.
    Meine Frau hat nie in Deutschland gewohnt oder gearbeitet, hat keine deutsche (oder EU) Steuernummer.
    Ich habe meine Wohnung in Deutschland im November 2009 aufgeloest und habe keinen deutschen Wohnsitz mehr.
    Ich habe 2009 nicht in Deutschland gearbeitet. Meine ehemalige Firma hat von Restzahlungen in 2009 Lohnsteuer an das FA abgefuehrt.


    Ich besitze seit 2004 eine Wohnung, die ich vermiete und derzeit auch nicht verkaufen moechte.


    Nun meine Fragen:
    1. Fuer 2009 habe ich mir ueberlegt die Option "besondere Veranlagung im Jahr der Eheschliessung" zu nutzen, da diese vermutlich die einfachste ist.
    Musst meine Frau dennoch eine Steuererklaerung in Deutschland abgeben?
    2. Fuer 2010 und Folgejahre muss ich wegen meiner vermieteten Wohnung eine ESt Erklaerung machen.
    Da das Einkommen meiner Frau erheblich hoeher ist als mein Gehalt, sollte die "getrennte Veranlagung" die besser Wahl sein. Richtig?
    Muss meiner Frau in Deutschland eine ESt-Erklaerung machen, wenn sie keinerlei einkommen in Deutschland/EU hat?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    M.E. sowieso beschränkte Einkommensteuerpflicht mit den inländischen Einkünften, da Du ja schon seit 2006 Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht mehr im Inland hast. Für 2010 in jedem Fall.


    WIKIPEDIA - Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht


    Vordruck ESt 1 C - Beschränkte Steuerpflicht