Umsatzsteuerpflichtig ab 2011

  • Ab 2011 bin ich umsatzsteuerpflichtig, da meine Einnahmen in 2010 17500 € wesentlich übersteigen. Im Dezember 2010 habe ich aber noch Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt, die erst im Januar 2011 bezahlt werden. Wie sind die Beträge dieser Rechnungen im neuen Jahr in der Umsatzsteuermeldung zu behandeln? Es kann doch m. E. nicht sein, dass ich die Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachbezahlen muss. Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank.

  • Diese Einnahmen werden ganz normal noch als Betriebseinnahme Kleinunternehmer § 19 UStG gebucht bzw. aufgezeichnet.