Freibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder

  • Meine Tochter studiert seit dem Wintersemester und hat auswärtig eine eigene Studentenbude bezogen. Ich habe in der Maske >Persönliches > Kinder mithin eingetragen:


    - Kind hatte im Jahr 2010 verschiedene Wohnsitze (mit Angabe des Studienortes als weiterem Wohnort ab 1.10.).


    - Kind gehörte in 2010 zum Haushalt 1.1. bis 30.09.


    Dennoch verweigert mir das Programm die Eingabe des Ausbildungsfreibetrages mit der Begründung: "Der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung (früher Ausbildungsfreibetrag) wird nur für auswärtig untergebrachte Kinder gewährt und beträgt maximal 924 €."
    Entweder greift die Regelung nicht, weil sie 'nur' drei Monate auswärtig untergebracht wurde - dann ist die Erläuterung unvollständig - oder das Programm hat hier einen Fehler.

    Die einzige Steuervereinfachung die wir je erleben werden - wenn wir nichts mehr einnehmen ...