Hallo zusammen,
hier nur kurz die Beschreibung eines Fehlers in Wiso Sparbuch 2010 betreffend Kapitalerträge aus Fonds (und anderen Wertpapieren) Soweit die Steuerbescheinigung für Zeile 52 auch "Angerechnete ausländische Steuern" ausweist, was bei einem größeren Fonds ohne Weiteres der Fall sein kann, mindern diese Steuern die gesamten Kapitalerträge um das Vierfache des Betrags der angerechneten ausl. Steuern.
Beispiel:
500 Euro Kapitalerträge laut Zeile 7 Euro
Geltend gemachter Sparerfreibetrag 100 Euro
Zeile 52: Angerechnete ausländische Steuern: 100 Euro
Kapitalertragssteuer laut Steuerbescheinigung : 0 Euro
Solidaritätszuschlag laut Steuerbescheinigung: 0 Euro
Wer das so in Wiso einzugeben versicht, erhält eine dicke Fehlermeldung mit dem Hinweis: "Es wurden keine Steuern erfasst, obwohl der
Sparer-Pauschbetrag nicht zu einer vollständigen Steuerfreiheit der
Kapitalerträge führt!"
Das Programm gibt erst dann Ruhe, wenn man für 400 Euro als Differenz zwischen Kapitalerträgen und Sparerfreibetrag Kapitalertragssteuer eingibt. Dabei ist genau das falsch. De Ausweis von 0,00 Euro Kpitalertragssteuer durch die Depotbank ist im Beispiel völlig korrekt. Denn die bezahlten ausländischen Steuern mindern ja die Steuerlast noch weiter. Den 100 Euro anzurechnenden bezahlten ausländischen Steuern steht ein Kapitalertrag aus ausländischen Anlagen von 400 Euro gegenüber (25% Kapitalsteuer aus 400 Euro ausländischem Ertrag ergeben 100 Euro an ausländischen Steuern).
Damit reduziert sich die weitere Steuerschuld auf Null (500 Euro Gesamtertrag - 400 Euro bereits versteuerter Ertrag aus ausländischen Anteilen - 100 Euro Sparerfreibetrag = 0!).
Nicht so bei Sparbuch 2010. Dort werden die 400 Euro ausländischen Anlagenin der Steuerberechnung des Programms nachversteuert.
Siehe auch Kapitalanlage KAP-St. lt. Steuerbescheinigung = 0 trotz Erträgen oberhalb des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags - Fehlermeldung Sparbuch 2010 - Auf Kapitalertrag angerechnete Quellensteuer * 4
Schon etwas schwach. Hätte ich bei WISO nie für möglich gehalten...
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Ergänzung am 30.12.2010:
Korrektur / Präzisierung des Bugs
Der Bug tritt nur auf, wenn die Summe aus Sparerfreibetrag und vierfacher anzurechnender ausländischer Streuer die Kapitalerträge übersteigt, d.h. wenn die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer ein negatives Vorzeichen hat. Das Programm scheint mit dieser Variante nicht klarzukommen und anzunehmen, dass die negative Bemessungsgrundlage noch zu versteuern ist.
Für das obige Beispiel bedeutet das:
Mit den obigen Zahlen rechnet das Programm richtig. Wenn aber die "angerechnete ausländische Steuer nach Zeile 52 statt 100,-- etwa 120,-- betragen hätte, wäre die Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer 500 - 100 - 4 x 120 = - 80.
In diesem Fall ist natürlich auch keine Kapitalertragssteuer zu bezahlen. Trotzdem moniert Spartbuch 2010 bei Eingabe von "Null" unter Kapitalertragssteuer eine angeblich fehlende Versteuerung. Richtigerweise ist in diesem Fall nichts nur nicht weiter zu versteuern, sondern der Freibetrag iHv. 80 unverbraucht.
Der Fehler im Programm wirkt sich *möglicherweise* aber nicht stärker aus. Denn sobald nur 1 Cent als Kpaitalertragssteuer eingegeben wird, gibt das Programm Ruhe (dh die Fehlermeldung entfällt). Wahrscheinlich handelt sich daher nur um einen Rundungsfehler. Zu überprüfen wäre allerdings noch, ob der Freibetrag richtigerweise als zum größten Teil unverbraucht gewertet würde...Das habe ich nicht überprüft.