Wechsel ZUM Kleinunternehmer - wie jetzt die Vorsteuer aus letztem Jahr buchen?

  • Hallo!


    Ich war in 2010 umsatzsteuerfplichtig und wechsle nun zum Kleinnternehmertum, sprich ich habe mich von der USt. ab 2011 befreien lassen.
    Nur wie buche ich jetzt?


    Klar, zuerst in den Stammdaten ab 01.01. auf Kleinunternehmer stellen.
    Was aber ist mit Rechnungen aus 2010, die erst im Januar 2011 bezahlt werden (30 Tage Zahlungsziel)? Wie erkennt das Programm dann die USt., die noch zu 2010 gezählt werden muss, bzw. wie buche ich den Spaß?


    Gibt es noch weitere programmtechnische Fallstricke, die ich beachten muss?


    Danke im Voraus und guten Rutsch


    J.

    • Offizieller Beitrag

    Das erkennt das Programm schon vor Zahlungseingang. Anhand der > Rechnung > Erweitert > Sonstiges. Die MWST Sätze sind schon auf aktiv gesetzt mit 19 / 7 %, sodass die Zuordnung automatisch richtig bleibt. Gehe mal auf > Buchungsjournal unter > Finanzen > B.Listen

  • Das erkennt das Programm schon vor Zahlungseingang. Anhand der > Rechnung > Erweitert > Sonstiges. Die MWST Sätze sind schon auf aktiv gesetzt mit 19 / 7 %, sodass die Zuordnung automatisch richtig bleibt. Gehe mal auf > Buchungsjournal unter > Finanzen > B.Listen


    Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Ich meine nicht die Forderungen, sondern meine Verbindlichkeiten. Also zB. Maschinen, die ich im Dezember 2010 gekauft habe und erst im Januar 2011 bezahle. Hierfür liegen Rechnungen aus 2010 vor. Und die USt fällt doch an, bei Rechnungsstellung und nicht bei Zahlung. Wenn ich nun den fälligen Rechnungsbetrag in 2011 überweise, soll die darin enthaltene USt aber noch von der zu zahlenden USt aus 2010 abgezogen werden. Wie klappt das?


    Gruß und Danke


    J.

  • Grundsätzlich ist in solch einem Fall die Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG möglich/notwendig.
    Das Thema wurde in diesem Thread einmal andiskutiert. Allerdings war da das Anlagengut bereits bezahlt.


    Kläre also bitte zunächst die genaue Vorgehensweise mit einem Steuerberater ab. Bei der Umsetzung in MB können wir dann sicherlich behilflich sein.