Moinsen,
ich möchte meine Softwarerechnung Aktualitätsgarantie von Buhl bezahlen. Das Programm bietet mir zum einen die 4806 zum Thema Wartung und die 4900. Die 4806 käme vom Thema her näher an die eigentliche Sache. Bei der 4900 wird aber Vorsteuer mit verbucht, was mir natürlich lieber ist. Wie ist es richtig? Als Anlagegut kann man diese Software doch nicht bezeichen oder? Es kommt ja einmal im Jahr eine neue Version.
Vielleicht weiss einer von Euch eine Antwort?
Vielen Dank