Steuererklärung für Erblasser mit Hausbesitz: Eingeben von Erhaltungsaufwendungen aus Vorjahren

  • Hallo!


    Meine Mutter ist Mitte 2010 verstorben. Jetzt versuche ich ihre Steuererklärung zu machen, stoße jedoch im Wiso-Steuersparbuch 2011 auf ein Problem.


    Dank deutlicher Hinweise des Programms gehe ich davon aus, dass ich als Erbe eines Hauses die Abschreibungen für den Erhaltungsaufwand in meiner eigenen Steuererklärung fortführen kann ("R 21.1 EStR 2005 (6)") und dass die Abschreibungen im Jahr 2010 anteilig aufzuteilen sind.


    Unter Immobilien / vermietete Objekte / xxx habe ich in der Erklärung für meine Mutter angekreuzt "Das Objekt ist in 2010 verkauft worden" (Verkaufsdatum = Sterbedatum), weil ich keine Stelle finde, in der ich angeben könnte, "Das Objekt wurde unentgeltlich übertragen". Habe ich da was übersehen?


    Unter Vermietete Objekte / xxx / Werbungskosten / Größere Erhaltungsaufwendungen / Erhaltungsaufwendungen aus 2009 gebe ich dann zum Beispiel 50.000€ ein und "Verteilung auf 5 Jahre" (so wie es in der Steuererklärung vom letzten Jahr stand). Das Programm rechnet jetzt aus für "In 2010 anzusetzen": 40.000€. Für einen Verkauf wäre das richtig (Restbetrag). In meinem Fall wäre jedoch der dem Sterbetag entsprechende Anteil (z.B. 50%) von 10.000€ richtig. Wie kann ich das lösen?


    Bei "Werbungskosten / sonstige Kosten / vermietete Einrichtungsgegenstände über 487,90€" wird der Anteil entsprechend dem "Anlagenabgang" erwartungsgemäß ausgerechnet.


    Schon mal vielen Dank für Hinweise
    Rudi

  • Jetzt habe ich selbst einen Weg gefunden.


    Vorweg: Es ist ein überwiegend für Wohnzwecke genutztes vermietetes Haus.


    Ich gebe jetzt nicht mehr an, dass das Objekt den Besitzer gewechselt hat.


    Bei den einzelnen Erhaltungsaufwendungen bzw. sonstigen Kosten trage ich (für die Zeit bis Ende Juni) jeweils 50% ein bei "davon nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängend. Ermittelt verhältnismäßig:...".


    Dann schauen zumindest die Zahlen in den Steuererklärungen konsistent aus. Zur Frage, ob das steuerrechtlich so richtig ist, werde ich auch wegen anderer offener Fragen die fertigen Erklärungen noch von einem Fachmann anschauen lassen.