Doppelte Haushaltsführung bei Single-Haushalt möglich?

  • Hallo,
    mein Arbeitsplatz wird im Jahr 2011 in einem ca. 150 km entfernt liegenden Ort B verlegt. Eigentlich würde ich umziehen - ABER: Habe in A eine Eigentumswohnung (Single-Haushalt). Wenn ich nun am Arbeitsort ein möbliertes Zimmer od. ähnliches nehmen würde, könnte ich dann eine doppelte Haushaltsführung geltend machen? Der Lebensmittelpunkt wäre nach wie vor im Raum A (Freundin, Freundeskreis, Vereine, Arzt etc.)


    Falls das möglich wäre - was gehört zu den ansetzbaren Kosten?
    Wie sind diese nachzuweisen?
    Würde die Miete (+ zusätzliche Nebenkosten) am Arbeitsort B dazugehören?
    Gäbe es da Größenbegrenzungen (bspw. 60 m2)?
    Wie weit wären die Fahrtkosten am Wochenende absetzbar?
    Gibt es hier zeitliche Befristungen? Wenn ja, welche?


    Viele Fragen - ich freue mich schon auf Eure / Ihre Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Mal ehrlich, das ergibt sich alles schon aus anderen Threads in diesem Forum. Um Wiederholungen zu vermeiden, also bitte erst einmal die Suchfunktion nutzen und lesen. Wenn dann noch Fragen bestehen, kannst du Dich ja gerne noch einmal melden. Ein Blick in die gesetzliche Vorschrift (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 EStG) erleichert übrigens auch Dir die Lösung Deiner Einstiegsfrage.