Hallo,
mein Arbeitsplatz wird im Jahr 2011 in einem ca. 150 km entfernt liegenden Ort B verlegt. Eigentlich würde ich umziehen - ABER: Habe in A eine Eigentumswohnung (Single-Haushalt). Wenn ich nun am Arbeitsort ein möbliertes Zimmer od. ähnliches nehmen würde, könnte ich dann eine doppelte Haushaltsführung geltend machen? Der Lebensmittelpunkt wäre nach wie vor im Raum A (Freundin, Freundeskreis, Vereine, Arzt etc.)
Falls das möglich wäre - was gehört zu den ansetzbaren Kosten?
Wie sind diese nachzuweisen?
Würde die Miete (+ zusätzliche Nebenkosten) am Arbeitsort B dazugehören?
Gäbe es da Größenbegrenzungen (bspw. 60 m2)?
Wie weit wären die Fahrtkosten am Wochenende absetzbar?
Gibt es hier zeitliche Befristungen? Wenn ja, welche?
Viele Fragen - ich freue mich schon auf Eure / Ihre Antworten!