Abschreibung von selbstgenutztem Wohneigentum

  • Hallo!


    Ich kann mein Arbeitszimmer im Einfamilienhaus absetzen, weil mein Arbeitgeber mir kein Arbeitszimmerzur Verfügung stellt. Ich habe Kosten, wie Zinsen für die Hypothek, Strom, Versicherungen unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern, Arbeitzimmer " anteilmäßig errechnet.


    Ich habe mich nun soweit durchgelesen und meine, die Anschaffungskosten des Hauses und Grundstücks abschreiben zu können. Stimmt das? Muss ich das dann unter "Immobilien, selbstgenutzte Objekte" machen? Hier kann ich irgenwie keinen Kaufpreis eingeben. Oder doch unter "Arbeitszimmer" (s.o.)?


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Eva

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich nun soweit durchgelesen und meine, die Anschaffungskosten des Hauses und Grundstücks abschreiben zu können. Stimmt das?

    Grundstück nein, anteilige Gebäude-AfA ja.

    Muss ich das dann unter "Immobilien, selbstgenutzte Objekte" machen? Hier kann ich irgenwie keinen Kaufpreis eingeben.

    Ja muss man und natprlich geht dies auch. Man sollte dann aber auch alles durchlesen, was einem zur Auswahl angeboten wird: