Guten Abend!
In einem kleinen Extraraum unserer Wohnung schneide ich - als Freiberufler an einem eigenen Schnittplatz - Filme. Der Raum wird zu nichts anderem benutzt.
1. Ist dieser Raum ein "Sonstiger beruflich/betrieblich genutzter Raum" (wie Tonstudios, Labore etc.) oder ist er das berühmte "Häusliche Arbeitszimmer" (was ja eher Büro-Funktion hat)?
2. Wie kann ich den Raum in der EÜR erfassen? Muss ich dazu eine "Buchung" erzeugen?
3. Spricht irgendwas dagegen, das "Häusliche Arbeitszimmer" direkt in der EKSt-Erklärung statt in der EÜR zu erfassen? (So habe ich es jetzt gemacht, das war am einfachsten.)
4. Auch die Kinderbetreuungskosten habe ich in der EKSt-Erklärung aufgeführt und nicht in meiner EÜR. Ist das ok?
Viele Grüße!