"Häusliches Arbeitszimmer" vs. "Sonstiger beruflich genutzter Raum" und weitere Fragen

  • Guten Abend!


    In einem kleinen Extraraum unserer Wohnung schneide ich - als Freiberufler an einem eigenen Schnittplatz - Filme. Der Raum wird zu nichts anderem benutzt.


    1. Ist dieser Raum ein "Sonstiger beruflich/betrieblich genutzter Raum" (wie Tonstudios, Labore etc.) oder ist er das berühmte "Häusliche Arbeitszimmer" (was ja eher Büro-Funktion hat)?


    2. Wie kann ich den Raum in der EÜR erfassen? Muss ich dazu eine "Buchung" erzeugen?


    3. Spricht irgendwas dagegen, das "Häusliche Arbeitszimmer" direkt in der EKSt-Erklärung statt in der EÜR zu erfassen? (So habe ich es jetzt gemacht, das war am einfachsten.)


    4. Auch die Kinderbetreuungskosten habe ich in der EKSt-Erklärung aufgeführt und nicht in meiner EÜR. Ist das ok?



    Viele Grüße!

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