Wie buche ich Einnahmen aus Google Adsense nach Variante 2 korrekt?

  • Hallo,


    Ich habe Einnahmen aus dem Google Adsense Programm. Wie buche ich diese korrekt?


    Zuerst habe ich einen Kunden "Google IRL" angelegt und die VAT-ID eingetragen, siehe 1.
    Aber welches abweichende Erlöskonto weise ich aus? Siehe 2.


    Oder anders gefragt, wie bilde ich die korrekte Darstellung von hier: http://www.gartendatenbank.de/…--melden--irland-t-1040-1 in Wiso Mein Büro unter der Variante 2 ab?


    Mit freundlichen Grüßen
    Steel

  • Diesen Geschäftsvorfall kannst Du mit der Buchhaltungs-Variante 2 überhaupt nicht aufzeichnen :!:


    Buhl ist der Meinung:

    Zitat von MB ErsteHilfe Steuer Buchhaltung

    Da "Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen" noch vergleichsweise selten vorkommen, sind die vier Ausgabenkategorien in der "Variante 2" nicht enthalten.


    Siehe auch: http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=44658


    Vielleicht nimmt ja einmal ein Buhl-Experte dazu Stellung, woher Buhl die Erkenntnis hat, dass dieser Geschäftsvorfall selten vorkommt.

  • Danke.


    Das ist aber sehr schlecht.
    Ich nehme an, dass diese Einnahmearten schon relativ weit vertreten sind und definitiv eher zunehmen. Da muss aus meiner Sicht unbedingt etwas passieren.
    Ehrlich gesagt stellt sich für mich sogar die Frage ob ich das Programm dann überhaupt noch weiter nutzen kann. Bin noch in der Testphase und wollte eigentlich gerade kaufen.


    Muss ich jetzt auf Variante 3 umschalten?

  • Muss ich jetzt auf Variante 3 umschalten?


    Ja. Zwangsläufig schon.
    Wenn Du dann gemäß der Anleitung in der MB ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung vorgehst, wird alle gut.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Ich muss den Punkt nochmal aufnehmen.


    In diesem Fall habe ich keine Ausgaben durch Inanspruchnahme von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen, sondern Einnahmen durch Teilnahme am Google Adsense Programm, d.h. Google vergütet mir die Schaltung Ihrer Anzeigen auf meiner eigenen Website.


    Wie ist dann zu verfahren?

  • Ändert im Grunde nichts an der Situation. Hierzu das Kapitel "Abweichende Erlöskonten" lesen.
    Als Krückstock kannst Du eine Rechnung mit MB erstellen und diese dann dem Zahlungseingang zuweisen. Dann hast Du zwei Belege für einen Geschäftsvorfall.

  • Ja. Zwangsläufig schon.

    Kann man eigentlich im laufenden Buchungsjahr von Variante 2 auf Variante 3 umstellen? Falls nein, was machen diejenigen, die erst im Laufe des Jahres feststellen, dass sie mit einem Mal Geschäftsvorfälle haben, die in Variante 2 nicht abgebildet werden können?

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Man kann jederzeit umstellen, es ist aber nicht zu empfehlen, da den Kategorien der Buchhaltungs-Variante 2 im MB-Kontenplan Referenzkonten zugeordnent sind. Das kann dann zur Unübersichtlichkeit führen.

  • Aber was man dann, wenn es zu Vorfällen kommt, die V2 nicht abbildbar sind? Gibt es dass überhaupt?

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Aber was man dann, wenn es zu Vorfällen kommt, die V2 nicht abbildbar sind? Gibt es dass überhaupt?

    ...dann muss man eben in den sauren Apfel beißen und im laufenden Jahr umstellen ... oder man versucht mit Hilfe der ->Manuellen Buchung den Geschäftsvorfall aufzuzeichnen.

  • Google schreibt zu diesem Thema:


    "In diesem Fall erfolgen Ihre Zahlungen durch Google Ireland, einem nach irischem Recht eingetragenen Unternehmen. Gemäß den Bedingungen Ihres Vertrags mit Google unterliegen die bereitgestellten Dienste der Steuerschuldumkehr. Die Mehrwertsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC vom Empfänger, Google Ireland, ausgewiesen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben."




    Bucht man diese Umsätze dann nicht auf Konto 8337? Dieses Konto wird jedoch nicht für die ZM Meldung beachtet? Was ist nun hier also falsch?



    Vielen Dank für jegliche Hilfe :)


    Gruß


    propa

  • Hat sich in der Sache bereits etwas getan?! Ich war 2 Jahre lang Kleinunternehmer und konnte Adsense Einnahmen problemlos buchen (Variante 2). Seit 2012 unterliege ich der Regelbesteuerung und bin etwas ratlos, da ich Adsense und Amazon PartnerNet nicht mehr zuordnen kann... naja, nicht schön, zur Not schreibe ich eben Rechnungen...