Wie die zeitweise Nutzungsentschädigung für Eigentumswohnung angeben?

  • Hallo zusammen,


    habe nahezu den gleichen Fall und würde gerne vorab grundsätzlich klären was sich eher lohnt.


    Hintergrund:
    - Kauf der Immobilie ist bereits mit Verkäufer geklärt. Notartermin noch in der Zukunft.
    - 8 Monate Nutzungsrecht, bisher unentgeltlich - dafür entsprechend reduzierter Kaufpreis.
    - Wir kaufen zu zweit, beide ledig. Vor. 70-30 Eigentumsanteile in Grundbuch.
    - Beide mit Einkommen, St-Klasse1, sehr hohe Steuersätze.
    - Finanzierung vorhanden.


    Variante a: Kauf mit Nutzungsentgelt 0EUR für 8 Monate.
    --> Kann dieser Fall überhaupt bzgl. V+V steuerlich von uns geltend gemacht werden?


    Vairante b: Anpassung Kaufpreis und entsprechende Einführung Nutzungsentgelt.
    --> Höhere Grunderwerbssteuer, dafür ggf. für 8 Mon. Zinsen, Abschreibung, etc. absetzbar.


    Bitte um Feedback, was Ihr bevorzugen würdet?


    Danke vorab für Feedback.

    • Offizieller Beitrag

    habe nahezu den gleichen Fall und würde gerne vorab grundsätzlich klären was sich eher lohnt.

    Notartermin noch in der Zukunft.

    Mal abgesehen davon, dass es nicht der gleiche Fall ist, weil nämlich noch nichts unterschrieben ist und Thread-Hijacking nach den Forenregeln grundsätzlich nicht gestattet ist, ist dies jetzt wirklich ein Fall der steuerlichen Gestaltung und somit der Steuerberatung. Wende Dich an einen Steuerberater Deines Vertrauens. Und zwar vor dem Notartermin.