Heizkostebabrechnung (Warmwasser) zum xten mal

  • Hallo Forum,


    Leider kann ich folgendes Problem nicht alleine lösen.


    Mehrfamilienhaus / Warmwasser über Heizung / keine Wasser- bzw Wärmemengenzähler für die Wohnungen


    Aufteilung der Warmwasserkosten:
    Grundkosten 30%
    Verbrauchskosten 70%


    Ermittlung der Brennstoffkosten:
    --> Angaben zur Warmwassererzeugung


    Die Aufteilung der Kosten vom Brennstoff in Warmwasser und Heizung erfolgt erst nach Eingabe des Warmwasserverbrauchs.


    Wie soll ich den Warmwasserverbrauch angeben wenn er nicht gemessen wurde ?


    Eine prozentuale Eingabe für den Anteil der Warmwasseraufbereitung ist nicht möglich.


    Ideen ????? ?( ?( ?( ?( ?(




    Danke im Vorraus

  • Hallo,



    Im Hausverwalter 2009 konnte ich 100% Verbrauchskosten und 0% Grundkosten eingeben.


    Leider weigert sich nun das Programm solche Eingaben anzunehmen.


    Wie kann ich sonst das Warmwasser umlegen ?


    Alternativ könnte ich gar keine Aufteilung zwischen Warmwasser und Heizkosten vornehmen und ausschließlich Brennstoffkosten abrechnen.


    Wäre aber ein wenig Unfair da die Anzahl der Personen in den Wohnungen unterschiedlich sind.



    Was nu ?

  • Vorher die Gesamtkosten der Heizung aufteilen auf 82% Heizung und 18% Warmwasser.
    Die Warmwasserkosten dann aufteilen in 30% Grundkosten und 70% Verbrauskosten.
    Die 30% Grundkosten aufteilen auf Wohnungen.
    Die 70% Verbrauchskosten aufteilen nach Personen.


    MfG Günter

  • Hallo Günter,



    Genau das war mein Ziel.



    Wo kann ich die Heizkosten auf Heizung bzw. Warmwasser prozentual aufteilen ?


    Diesen Button suche ich.


    Habe natürlich nur die Rechnung für die Brennstoffversorgung.



    Gruß

  • Also nochmal, 18/82 ist seit dem 01.01.2009 nicht mehr zulässig, daher auch im Hausverwalter nicht mehr möglich. Gibt es denn einen eigenen Warmwasserzähler für das gesamte Gebäude?

  • Also nochmal, 18/82 ist seit dem 01.01.2009 nicht mehr zulässig,


    Aber hallo, willst du 60 % aller Altbauten abreißen :?:
    In einem Haus der 60er/70er-Jahre sind einfach die technischen Möglichkeiten nicht vorhanden, es sei denn, du machst die gesamte Gas- und Wasserinstallation neu.
    Nebenbei bemerkt, jedes Sozialamt oder ARGE rechnet aus den Heizkosten mit der 18/82-Regelung die Warmwasserkosten aus. Willst du denen vorwerfen, dass sie ungesetzlich handeln, es geht eben einfach nicht anders.
    MfG Günter


    NB
    Auszug aus der neuen Heizkostenverordnung
    Der Brennstoffverbrauch der zentralen Warmwasserversorgungsanlage kann auch nach den anerkannten Regeln der Technik errechnet werden.


    Kann das Volumen des verbrauchten Warmwassers nicht gemessen werden, ist als Brennstoffverbrauch der zentralen Warmwasserversorgungsanlage ein Anteil von 18 % der insgesamt verbrauchten Brennstoffe zugrunde zu legen.


    Unter 'anerkannten Regeln der Technik' kann z.B. die VDI 3811 verstanden werden, die auch Berechnungsverfahren zur Trennung der Gesamtkosten in Heiz- und Warmwasserkosten ausweist. Die Ermittlung der Warmwasserkosten wird üblicherweise nach der Formel aus § 9 (2) vorgenommen.


    Kann die insgesamt verbrauchte Warmwassermenge nicht erfasst werden, so ist eine Berechnung der Warmwasserkosten nach der Formel oder nach anerkannten Regeln der Technik nicht möglich. Das kann der Fall sein, wenn es weder einen Kaltwasserzähler im Boilerzulauf noch Warmwasserzähler in den Nutzeinheiten gibt. In diesen Fällen wird der Warmwasseranteil an den einheitlich entstandenen Brennstoffkosten mit 18 % angenommen. 18 % sind der Erfahrungswert für den durchschnittlichen Anteil der Warmwasserkosten an den Gesamtkosten.


    Daraus ergibt sich:


    100 % Gesamtkosten
    - 18 % Warmwasserkosten
    ----------------------------------------
    = 82 % Heizkosten