Anlage Kind Unterhaltsverpflichtung

  • Hallo,
    habe da mal eine Frage und zwar geht es mir um den Kinderfreibetrag und den Erziehungs- Aus....- Freibetrag.
    Da ich den Unterhaltsverpflichtungen voll nachkomme habe ich ja einen Anspruch auf die Hälfte der o.g. Freibeträge oder?
    Muss ich bei einer "normalen" Steuererklärung der Anlage Kind in irgendeiner Art und Weise einen Nachweis beifügen, dass ich den Unterhalt tatsächlich gezahlt habe (in Form von Kto-Auszügen od. einer Bestätigung der Kindersmutter)? Kann das Finanzamt so etwas von mir Nachfordern???
    Vielen Dank schon mal für eure/ihre Antworten.


    MFG SabAm

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich bei einer "normalen" Steuererklärung der Anlage Kind in irgendeiner Art und Weise einen Nachweis beifügen, dass ich den Unterhalt tatsächlich gezahlt habe (in Form von Kto-Auszügen od. einer Bestätigung der Kindersmutter)?

    Nein.

    Kann das Finanzamt so etwas von mir Nachfordern???

    Ja.