Honorartätigkeit mit Fahrtkosten

  • Auf meinen Verträgen sind Honorar und Fahrtkosten getrennt aufgeführt.Muss ich die Fahrtkosten mit zum Einkommen zählen, es so versteuern
    lassen und mir dann über die Entfernungspauschale zurückholen?? Oder kann ich die Fahrtkosten weglassen, dann natürlich ohne Entfernungspauschale? Scheint für mich günstiger zu sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Was soll diese unsinnige Großschrift?

    • Offizieller Beitrag

    Auf meinen Verträgen sind Honorar und Fahrtkosten getrennt aufgeführt. Muss ich die Fahrtkosten mit zum Einkommen zählen, es so versteuern lassen und mir dann über die Entfernungspauschale zurückholen? .....

    Ja.


    Wir haben übrigens noch sehr gute Augen.

    • Offizieller Beitrag

    Und wo kann ich als Freiberufler den "Weg zw. Wohnung und Arbeitsstätte"

    Du hast ein Büro etc. außerhalb Deiner Wohnung angemietet/im Eigentum?


    Der Ansatz Deiner Betriebsausgaben erfolgt naürlich im Rahmen der von Dir zu erstellenden Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

  • Mein Auftraggeber ist die VHS und ich arbeite natürlich in deren Räumen.
    Bei der Maske zur EÜR soll ich die Art des Unternehmens eintragen: der Gewerbeanmeldung zu entnehmen. Ich habe KEIN Gewerbe angemeldet. Was soll ich da eintragen?
    Ich bin auch kein Unternehmer. Sollte ich mich von den Bezeichnungen nicht verwirren lassen oder trifft das für mich vielleicht doch nicht zu?

    • Offizieller Beitrag

    Mein Auftraggeber ist die VHS und ich arbeite natürlich in deren Räumen.

    Dann hast Du auch keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern Auswärtstätigkeiten/Reisekosten.

    Bei der Maske zur EÜR soll ich die Art des Unternehmens eintragen: der Gewerbeanmeldung zu entnehmen. Ich habe KEIN Gewerbe angemeldet. Was soll ich da eintragen?
    Ich bin auch kein Unternehmer. Sollte ich mich von den Bezeichnungen nicht verwirren lassen oder trifft das für mich vielleicht doch nicht zu?

    Das ist doch nur beispielhaft. Du trägst das Unternehmen an, das Du auch dem Finanzamt vorab angezeigt hast (Art der Tätigkeit).