verauslagte kosten

  • Hallo, bin gerade am testen der Software


    Gibt es die Möglichkeit bei "verauslagte " Kosten wie Bahnticket und Tankbelegen die Gesamtsumme auch ohne Steuer in die Rechnung mit einzugeben???


    m.f.g.

  • Eine solche Vorlage steht nicht zur Verfügung.


    Du solltest noch einmal überprüfen, ob die Art der von dir gewählten Aufzeichnung des Geschäftsvorfalls überhaupt richtig ist. Die wenigen Infos die zum Geschäftsvorfall vorliegen lassen auch den Schluss zu, dass es sich bei den den Belegen zugrunde liegenden Leistungen um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt. In diesem Fall wären die Leistungen umsatzsteuerpflichtig.
    Vergleichbar mit dem Porto, das anfällt, wenn Du deinem Kunden Ware schickst und mit diesem vereinbart hast, dass dieser das Porto zahlt.

  • Sagen wir mal ich hol für eine Firma XYZ ein Fahrzeug vom Ort A zur Überführung Ort B auf dieser Strecke muß ich 2x tanken, den Treibstoff bezahl ich natürlich erstmal aus meiner Tasche, und berechne dem Autohaus selbigen. Dafür bekommt er natürlich auch den Tankbeleg, und der Betrag wird dann mit auf die Leistungen aufgeführt !!! sorr, ich kann es nicht besser ausdrücken.

    • Offizieller Beitrag

    muß ich 2x tanken, den Treibstoff bezahl ich natürlich erstmal aus meiner Tasche, und berechne dem Autohaus selbigen. Dafür bekommt er natürlich auch den Tankbeleg, und der Betrag wird dann mit auf die Leistungen aufgeführt !

    Also irgendwie beisst sich das. Entweder Du tankst auf Deine Kosten. Dann berechnest Du auch alles mit Umsatzsteuer weiter. Dann musst Du aber auch Deinen Tankbeleg behalten und erfassen (wegen evtl. Vorsteuerabzug). Oder aber, Du tankst auf seine Rechnung. Dann bekommt er natürlich den Tankbeleg. Die Tankkosten dürfen in Deiner Rechnung dann nicht auftauchen. Ansonsten trotzdem voll umsatzsteuerpflichtig. Richtig wäre die erste genannte Vorgehensweise.

  • Alles klar, obwohl nichts klar ist!!! Denn was richtig oder falsch in Sachen Steuern ist, wollte ich eigentlich nicht wissen.
    Es geht ja nicht nur um Treibstoff, sondern auch Bahn ticket etc. und ich fahre halt öfter für den einen oder anderen Überführungsdienst, der dann den Beleg auch weiter verrechnet an das Autohaus das den Auftrag gegeben hat.......... 1 zu 1. In meinem bisherigen Programm kann ich das machen, also bleib ich dann halt auch bei dem.
    Ich danke Euch aber recht sakrisch -) für die schnellen Antworten