§13b bei EU-Kunden

  • Hallo Forum,
    ich habe vom Finanzamt die Vorgabe erhalten, dass auf meinen Rechnungen für Dienstleistungen im Baugewerbe an EU-Kunden auch der Zusatz nach §13b stehen muss.
    Bei den deutschen Kunden funktioniert das auch einwandfrei.
    Stelle ich nun in der Steuerkennziffer des niederländischen Kunden anstelle "03 Ausland EU" "11 Bauleistungen" ein, wird trotzdem auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen; wie gesagt, bei den deutschen Kunden ist das nicht der Fall.
    Was muss wie eingestellt werden?
    Gruss, Andreas