Hallo!
kämpfe mich gerade durch meine erste USt.-Erklärung für meine PV-Anlage (Installation Juni 2010) ...
I.
Ich habe die Vorsteuer auf die Rechnung der Anlage unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge-->Vorsteuerbeträge aus Rechnungen..." eingetragen. Diese hatte ich in meiner monatlichen Umsatzsteuererklärung im Juli 2010 gleich erklärt und prompt zurückerhalten.
Muss ich diese Erstattung - und die Abbuchungen des FA für die folgenden Monate (Abschläge Einspeisevergütung!) - irgendwo in der Umsatzsteuererklärung vermerken und wenn ja wo? Ich finde nämlich keine passende Stelle.
Oder muss ich mit der Erklärung nur sagen, was ich an USt. eingenommen bzw. ausgegeben habe und das FA macht dann die Gesamtberechnung selber, weil sie ja wissen, was sie mir abgebucht bzw. ausgezahlt haben?
II.
Da ich weder Strom noch Waren ins Ausland liefere noch aus dem Ausland beziehe gehe ich davon aus, dass die beiden Anlagen UR+UN für mich nicht relevant sind, oder?
III.
Eigenverbrauch: Wird AFAIK so behandelt, als hätte ich es geliefert und dann wieder zurückgekauft, d.h. für die gelieferten kWh erhalte ich vom EVU 0,3914 € + MWSt., letztere melde ich ja immer an und FA bucht ab. Für den Eigenverbrauch erhalte ich 0,2276 € + MWSt. --> Anmelden, Abbuchung.
Allerdings muss ich meines Wissens pro eigenverbrauchte kWh auch selbst MWSt. zahlen, und zwar auf 0,18 € (=3,4 ct./kWh), die würde ich dann "ganz normal" auch wieder eintragen, und zwar unter "Unentgeltliche Wertabgaben".
Beispiel: 1000 kWh produziert, davon 100 selbst verbraucht, ergibt
900x0,3914+100x0,2276=375,02 Einspeisevergütung(="Umsatz") + 71,25 Steuer --> kommt unter "Steuerpfl. Leistungen und ..."
100x0,18=18 (Stromkosten="Umsatz")+3,24 Steuer --> kommt unter "Unentgeltliche Wertabgaben"
Stimmt das?
Nachsatz: mache ich die 18 € aus dem Beispiel dann eigentlich als Ausgaben in meiner EÜR geltend?
Danke im Voraus für alle Antworten!
HG