Sonderwerbungskosten bei Eigentümergemeinschaften

  • Hallo
    Bei einer Eigentümergemeinschaft müssen die 2 Eigentümer einer Wohnung 50% versteuern. Einer der Eigentümer hat Sonderwerbungskosten. Ich weiß nicht, wo diese eingetragen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Einer der Eigentümer hat Sonderwerbungskosten. Ich weiß nicht, wo diese eingetragen werden.


    Ich nehme an, es geht hier um die Erstellung der "Erklärung zur gesonderten Feststellung..."


    1. Programm öffnen
    2. Links auf "Einkünfte und Immobilien" klicken
    3. In der Mitte nun auf "Vermietung und Verpachtung..." klicken
    4. Den Button rechts vom Text: "Sonderwerbungskosten, die von dem einzelnen Beteiligten persönlich getragen wurden" betätigen (nun den Betrag eingeben)


    Die Sonderwerbungskosten erscheinen dann in Zeile 11 der Anlage FE1