Übertragungssachverhalte

  • Hallo,
    Ich bleibe bei meiner Steuererklärung mit Steuer 2011 hängen. Meine Situation sieht wie folgt aus, Ich bin mit meiner Frau seit Dezember 2009 verheiratet, sie hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht, Ich bin mit diesem nicht verwandt, also Stiefvater korrekt? Meine Frau hatte auf Ihrer Lohnsteuerkarte einen halben Kinderfreibetrag eingetragen, auf dem Rathaus wurden mir nach unserer Heirat dieser halbe Kinderfreibetrag auf meine Lohnsteuerkarte für 2010 übertragen.
    Ich habe jetzt bei der Erstellung der Steuererklärung unter dem Punkt "Übertragungssachverhalte" den Punkt "Es wird die Übertragung der Freibeträge für die Kinder auf die Stiefeltern beantragt, da diese lt. Anlage K übertragen worden sind", ist das soweit noch korrekt? Hier fehlt mir dann schon die Auswahl das nur die halben Freibeträge übertragen worden sind, oder komme Ich hier durcheinander?
    Diese ominöse Anlage K wird trotz aktiviertem "Die Anlage K soll mit dieser Steuererklärung gedruckt werden" nicht mit ausgedruckt.
    Kann mir hier jmd weiterhelfen was Ich hier noch zu aktivieren habe damit diese Anlage mitausgedruckt wird oder ob Ich die falsche Auswahl getroffen habe?!


    mit freundlichem Gruß


    CrazyTax

    • Offizieller Beitrag

    nee, die Übertragung des halben KFB ist eine ganz andere Geschichte.


    Tragt den Stiefsohn einfach bei Euch als halbes Kind ein.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Wie meinen?


    Ich habe jetzt angegeben das das Kindschaftsverhältnis zu mir "Stiefkind" ist und zu meiner Frau "leibliches Kind". Im Punkt Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person habe Ich seinen leiblichen Vater angegeben, Ich rätsel was Ich hier:


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    ankreuzen soll?!
    Der vorletzte Punkt "Volle Freibetrag für den Betreuungs- Erziehungs und Ausbildungsbefarf beantragt", da der Kleine ganzjährig bei mir und meiner Frau gemeldet war, wäre das dann korrekt?


    Gruß