Anwärter und Nachzahlung??

  • Hallo!


    Dieses Jahr habe ich mit meiner ersten "richtigen" Steuererklärung zu kämpfen und habe da eine grundlegende Frage.


    Zu meiner Person:
    - Inspektoranwärter im öffentlichen Dienst
    - ledig, keine Kinder


    Nach der Eintragung meines Jahreseinkommens zeigt nun die Software an, dass ich ca. 300 € nachzahlen muss. Kann das denn sein? Als Anwärter habe ich im gesamten letzten Jahr nur etwa 12.000€ brutto verdient und hatte eigentlich damit gerechnet, die gezahlten Steuern (auch etwa 300€) komplett zurück zu erhalten. Habe ich etwas falsch gemacht? Habe auch noch andere Software getestet, mit dem gleichen Ergebnis...


    Über Hilfe würde ich mich freuen :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. berücksichtigt hast und ansonsten kein Eingabefehler vorliegt, dann wird es wohl so sein. Das kannst, mangels Infos, leider nur Du selber überprüfen.

  • Danke für die schnelle Reaktion!


    Ich habe zum Glück gut Belege gesammelt und dann auch alle Werbungskosten (Weg zur Arbeit, Laptop...) eingetragen, komme dann auf ein Plus von ca. 50€.
    Ich hatte mich bloß gewundert, dass - sofern man NUR den Lohn und die gezahlten Steuern einträgt - so eine Nachzahlung dabei rausspringt.
    Wird die zu zahlende Lohnsteuer nicht so berechnet, dass am Ende +/- 0 dabei rauskommen müsste?


    Ihr merkt schon, wenig Ahnung vom Steuerdschungel ist vorhanden :)

    • Offizieller Beitrag

    Wird die zu zahlende Lohnsteuer nicht so berechnet, dass am Ende +/- 0 dabei rauskommen müsste?

    Das wäre der Idealfall, den es sogar manchmal gibt.


    In der Regel gibt es alleine schon durch die Progression erhebliche Unterschiede dadurch, dass die Einkommensteuer eben eine Jahrestabelle nutzt und die Lohnsteuer, als Erhebungsform der Einkommensteuer ( = eine Art Vorauszahlung der Arbeitnehmer), eine Monatstabelle.


    Wenn Du dann als Beamter der Besoldungsstelle evtl. noch falsche Krankenversicherungsbeträge gemeldet (Neuregelung ab 2010) hast bzw. die sich vertan haben, kann das schon vorkommen.