Eintragen von PKV-Beitrag Ehemann + Kind / Ehefrau freiw. versichert

  • Hallo,


    bin etwas verunsichert wo die PKV und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden müssen.
    Situation: Ehemann + Kind in PKV / Ehefrau Arbeitslos und freiwillig gesetz. versichert.


    In den vergangenen Jahren habe ich einfach die Daten der LstBescheinung (Zuschüsse vom AG zur PKV/Pflege) übernommen und den Gesamtbeitrag der PKV (von mir und unserem Kind) eingetragen. Den Beitrag zur GKV meiner Frau wurde bei Ihr als "Beitrag freiwillig GKV" eingetragen.


    Wie funktioniert das für das Jahr 2010? In diesem Thread
    Private Krankenversicherung AN und Kind
    wurde das Thema nur teilweise behandelt.


    Was mich etwas verunsichert, ist die Tatsache, das der Arbeitgeber Zuschüsse (50%) zur PKV leistet. Und bei der Berechnungen der Zuschüsse auch das Mitversicherte Kind berücksichtigt.


    Beispieldaten:
    Gesamtbeitrag PKV Elternteil+Kind : 5000,- (3500,- Mann / 1500,- Kind)
    Arbeitgeberzuschüsse : 2500,-


    Elternteil trägt nun ein, das er/sie 3500,- an Beiträgen gezahlt hat.
    Beim Kind (Anlage Kind 31-37) werden die 1500,- eingetragen. Als "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge"


    Das passt doch irgendwie nicht zusammen?
    Wenn der Arbeitgeber die Zuschüsse für beide berechnet und dies auch auf der Lohnst.bescheinung so ausweist können doch die Beiträge nicht als getrennte Vorsorgeaufwendungen (Ehemann/Kind) behandelt werden? Oder doch?


    Und wo trage ich die Beiträge zur GKV meiner Frau ein, die ja auch von mir bezahlt werden?


    Vielen Dank.
    Gruß
    tomys