Beiträge zur Versorgungsanstalt richtig eintragen (Zahnarzt)

  • Hallo zusammen,


    ich schlage mich schon seit mehreren Wochen mit einem Problem herum, das ich nicht gelöst bekomme. Ich bin als angestellter Zahnarzt von der Rentenversicherungspflicht befreit und zahle stattdessen in die Versorgungsanstalt für Zahnärzte/Ärzte/Tierärzte ein. Ich habe daher im Programm im Menüpunkt Lohnsteuerbescheinigung im Feld Berufsgruppe: "Rentenversicherungsfreie Beschäftigung" angegeben. Und als Tätitgkeit Zahnarzt. Die Frage nach der Anwartschaft auf Altersversorgung habe ich NICHT angekreuzt. Ich hoffe soweit ist alles richtig. Auf meinem Lohnsteuerausdruck für 2010 werden nun jedoch die Zeilen 22 und 23 ausgewiesen. Ich habe diese auch entsprechend im Programm dort hinterlegt. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das so richtig ist. Die Zeilen lauten ja Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil ZUr GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG. Ich bin ja aber nicht gesetzlich versichert. Muss ich diese Zeilen nun entsprechend leer lassen und die Beiträge anderweitig eintragen? Bzw. ist es mir überhaupt möglich hier etwas geltend zu machen ? Die Beträge werden ja vom Bruttolohn direkt abgeführt .... Für Hilfe hier wäre ich sehr dankbar.


    Harry

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Textvorgaben in den Formularen (und damit zwangsläufig auch in den Eingabemasken) sind manchmal etwas verwirrend.


    Ich gehe mal davon aus, das Dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu Deiner Rentenversicherung zahlt und gleichzeitig auch Deine eigenen Anteile an diese Versicherung abführt.


    Wenn dem so ist, so überträgst Du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die Maske des Programms.


    Durch den Begriff "Gesetzliche Rentenversicherung" darfst Du Dich nicht irritieren lassen, denn in die Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung (entsprechend auch im Forular Vorsorgeaufwand) gehören auch die Beiträge zu einer "berufsständischen Versorgungseinrichtung", also auch zu privaten Versicherungen.

  • Hallo allerseits,


    ich schreibe mal hier weil es thematisch passt. Ich habe als angestellter Arzt dasselbe Problem. Von der Rentenversicherungspflicht habe ich mich befreien lassen da ich ja nun über die berufsständige Versorgung versichert bin. In Folge dessen habe ich bei Berufsgruppe dann auch "rentenversicherungsfreie Beschäftigung" angewählt. Meine gezahlten Beiträge habe ich unter 22 und 23 b) aufgeführt und jedesmal gibt mir das Programm folgenden Hinweis:



    Es wurden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erfasst, ohne dass Sozialversicherungspflicht bestand.
    Es wurde eine Berufsgruppe gewählt, bei der es sich nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt. Überprüfen Sie bitte die Angaben und korrigieren Sie sie.


    Da das meine erste Steuererklärung ist wollte ich mich nur nochmal versichern dass ich mit diesen Angaben so alles richtig gemacht habe... soll ich den "Fehler" ignorieren und das so rausschicken?


    Vielen Dank,


    liebe Grüße