Hallo ihr Lieben im Forum
Ich habe seit 14 Dez.2009 eine Photovoltaikanlagein Betrieb. Habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Die Anlage wurde noch 2009 bezahlt.
Die vom Hersteller der Anlage berechnete MWSt habe ich in 2010 bereits vom Finanzamt erstattet bekommen.
( Angaben in USt Erklärung 2009)
Monatlich wurden Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
Jetzt muss ich die Umsatzsteuererklärung für 2010 machen.
Da ist mir noch einiges nicht ganz klar.
Ich trage unter Zeile 33 des USt Formulars den erhaltenen Netto Betrag und daneben den USt. Betrag ein
dto in Zeile 92
dto in Zeile 98
in Zeile 108 die an das Finanzamt Umsatzsteuer ( USt. Voranmeldungen ) gezahlten Beträge
Muss in Zeile 62 der Betrag der vom Finanzamt erstatteten MWSt/Ust. noch eimal eingetragen werden,weil Zufluss im Jahre 2010 ??
Habe ich ja schon mit der USt. 2009 gemacht und siehe oben auch erstattet bekommen.
Ich frage nach weil in meinem Einkommensteuerbescheid für 2009 folgender Hinweis eingetragen ist :
"Erstattete oder gezahlte USt wurde bei der Ermittlung des Verlustes nicht berücksichtigt,da in 2009 kein Geld geflossen ist"
Was hat das zu bedeuten ?
Weiterhin habe ich die Photovoltaik Anlage in der EÜR 2009 abgesetzt: Sonderabschreibung nach §7 g EStG und AfA 5%/Jahr
und es wurde ein Verlust (Eintrag aus EÜR in Anlage G der Einkommensteuererklärung ) berücksichtigt.
Dort habe ich auch die gezahlte ( Rechnung des Herstellers )und erstattete USt. eingetragen
Ich weiss , viele,viele Erklärungen und Fragen,aber vielleicht findet sich jemand der mir helfen kann.
Gruß Celiden