In welchem Menüpunkt müssen steuerfrei erstattete Lehrgangsgebühren angegeben werden?
Der Lehrgang wurde schon im Jahr 2000 beendet.
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Hi Marco
m.E. sind die Erstattungen unter >Ausgaben Arbeitnehmer>Fortbildungskosten>steuerfreie Arbeitgebererstattungen eingetragen. Wenn die Zahlung vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt worden ist.
Ferner wäre noch zu überlegen ob die Erstattungen nicht unter >Sonderausgaben>Ausbildungskosten>Ausbildungszuschüsse eintragbar sind.Ciao