Verbuchen von Mobilfunkrechnungen

  • Ich habe mir letztes Jahr eine Base Mobilfunk Internetflatrate zugelegt.


    Die Kosten teilen sich wie folgt auf:


    1 Euro für das Funkmodem


    30 Euro monatliche Grundgebühr
    davon 5 Euro Verrechung für das Modem


    Wie buche ich nun diese Vorgänge und
    muss ich das Modem als Anlagengut definieren?
    Und wenn, wie mache ich das?


    Danke im voraus.

  • Das Modem wird erst Anlagegut wenn der Kaufpreis über 150,-- EURO liegt - also jenseits des neuen GWG - Grenzsatzes (seit 1.1.2008). Ich würde alles auf Telekommunikationskosten buchen.
    Aber wie immer ohne Garantie - Steuerberater fragen!

    Dies, wie immer, ohne Garantie - Besser Steuerbereater fragen.