EÜR/Vorsteuer

  • Hallo Zusammen!
    Habe eine wichtige Frage zum Vorsteuerabzug!
    Ich habe mit meinem Kollegen unser Gewerbe zum 31.12.2010 abgemeldet!


    Nun sind wir dabei unsere Steuererklärung für die GbR fertigzustellen, jedoch kommen wir bei einer Sache nicht weiter!
    Wir haben keine Vorauszahlungen für 2010 geleistet! Sollten wir auch laut Schreiben nicht!
    Ebenfalls mußten wir die UST-Anmeldung zum 10.01.2011 auch nicht machen, da man uns mitteilte, dass es reichen würde wenn wir dies zusammen mit der
    Steuererklärung tun würden.



    Nun zum Problem:
    Wir haben die Einnahmen Netto eingetragen und auch die vereinahmte UST!
    Bei den Ausgaben lassen sich nur die Aufwendungen für Waren sowie die erstattene UST eintragen!
    Wo können wir denn nun die Vorsteuer eintragen die wir eigentlich vorauszahlen hätten sollen?
    Ohne diesen Eintrag haben wir einen zu hohen Gewinn und zwar in Höhe der abziehbaren Vorsteuerbeträge!
    Wenn ich es unter Ausgaben unter dem Punkt gezahlte Vorsteuer oder verrechnete Vorsteuer eintrage, dann passt alles!
    Aber wie gesagt, wir haben ja keine Vorsteuervorauszahlung gemacht!!!
    Wo müßte ich es nun praktisch eintragen? :?:


    Danke im Voraus!


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ohne diesen Eintrag haben wir einen zu hohen Gewinn und zwar in Höhe der abziehbaren Vorsteuerbeträge!

    Habt Ihr nicht. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Der Überschuss/Gewinn ist grundsätzlich schon richtig so. Nur habt Ihr hier auch noch einen Übergangsgewinn/-verlust zu ermitteln und eine Aufgabebilanz zu erstellen.


    Ansonsten hast Du, so glaube ich, etwas Probleme mit den Begriffen Umsatzsteuer (von Euch in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) und Vorsteuer (Euch von anderen Unternehmern und Rechnung gestellte Umsatzsteuer). Vielleicht wäre die Inanspruchnahme des Rates eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe hier die richtige Alternative. Sonst wird das vielleicht noch eine Ende mit Schrecken.