Absetzen von außergewöhnlichen Belastungen auch ohne Unterhaltsverpflichtung möglich?

  • Hallo liebe Community,


    ich lebe mit meiner Freundin seit 5 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Sie hat in den letzten Jahren eine Ausbildung abgeschlossen und ein Studium begonnen. Das Studium wurde nach 4 Semestern abgebrochen. Nun wartet sie auf einen neuen Studienplatz in einer anderen Studienrichtung.


    Sie bezieht kein Bafög, keine Sozialhilfe, kein Kindergeld oder sonstige staatlichen Gelder und besitzt kein Vermögen. Sie hat einen Minijob mit einem Lohn von 250 - 400€.


    Aufgrund meines relativ hohen Einkommens (über der Beitragsbemessungsgrenze), war es für uns immer klar, dass ein Antrag auf Sozialhilfe auf eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits hinauslaufen würde. Deshalb habe ich immer alles getragen ohne das wir ein Amt bemüht haben.


    Dies betrifft:


    Krankenversicherung, Semesterbeiträge, Praxisgebühren, Fahrkarten, Medikamente, Essen, Trinken, Miete....


    Kann ich diese eheähnliche Lebensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) als Außergewöhnliche Belastung geltend machen? In diversen Beiträgen auf anderen Seiten ist davon die Rede. Da das WISO Steuer-Sparbuch 2011 mir diese Option nicht gibt (nur Unterhaltsverpflichtungen resultierend aus Verwandtschaftsgraden, gemeinsame Kinder etc.), habe ich Zweifel zur Sachlage.




    Vielen Dank im Voraus!


    Gruß


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Da das WISO Steuer-Sparbuch 2011 mir diese Option nicht gibt (nur Unterhaltsverpflichtungen resultierend aus Verwandtschaftsgraden, gemeinsame Kinder etc.) ...

    Tut es. Nicht nur anklicken, auch noch scrollen (geht noch weiter):


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