Hallo Zusammen,
ich muss als Beamter im Rahmen meiner privaten Krankenverscherung einen versicherungsmedizinischen Zuschlag (Risikozuschlag) in Höhe von 20% zahlen. Kann ich diesen Zuschlag nach den neuen gesetzlichen Regelungen für 2010 geltend machen. Der in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Jahresbeitrag -Ziffer 28- beinhaltet diesen Zuschlag nicht. Das wird auch von der Krankenkasse schriftlich bestätigt.
Hat vielleicht jemand einen Tip, eine Idee?
Vielen Dank und Grüße
leinad144