Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile Lehrerin, habe auch schon vorher das Arbeitszimmer abgesetzt. 2007 ging das erstmalig nicht mehr, dummerweise habe ich damals "geschlafen" und keinen Widerspruch eingelegt. Ist jetzt auch irrelevant. 2008 wurde es ebenfalls nicht anerkannt, es war aber kein Widerspruch mehr erforderlich. Für 2009 habe ich die Steuererklärung recht spät abgegeben, inzwischen war das Urteil raus und das Arbeitszimmer wurde wieder anerkannt. Es stand lediglich im Steuerbescheid, dass ich bitte schön künftig eine Aufstellung für die Aufwendungen des Arbeitszimmers einreichen möchte. Auch gut. Ich wartete und wartete, aber es tat sich nichts weiter wegen 2008. Ein Anruf beim Finanzamt brachte mich dazu, formlos die Änderung des Bescheides für 2008 hinsichtlich des Vorläufigkeitsvermerks wegen des Arbeitszimmers zu beantragen, was ich am 29.10. auch tat. Totenstille bis Mitte März 2011, als ich einen Brief vom FA erhielt, dass ich bitte schön den in der Überschrift erwähnten Fragebogen ausfüllen soll. Die erste Seite war noch einfach. Auf der zweiten Seite aber Punkt 8 "Jährliche AfA (Abschreibung) für ein im eigenen Haus oder in eigener Eigentumswohnung belegenes Arbeitszimmer (Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage auf gesondertem Blatt mitteilen!)" und Punkt 9 " Wie hoch sind die anfallenden jährlichen Gesamtkosten der Wohnung / des Hauses für
- Heizung ....................... EUR
- Elektrizität ....................... EUR
- Reinigung (Fremdkosten) ....................... EUR
- Wasser ....................... EUR
- Sonstiges ....................... EUR"
Ach ja, als Betreff des Schreibens war "Einkommensteuererklärung 2008/2009; Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers 2008/2009" angegeben. Deswegen musste ich schon mal beim FA anrufen um zu fragen, was die nun wollen, denn für 2009 hatten sie ja schon das Arbeitzimmer anerkannt. Also gut, ich soll das nur für 2008 machen. Aber als ich Punkt 8 ansprach, stellte sich heraus, dass ich das auch noch für 2009 geltend machen kann, weil der Bescheid hinsichtlich des Arbeitszimmers immer noch vorläufig ist, und als ich die Dame fragte, wie das überhaupt aussehen muss, und dabei erwähnte, dass ich das WiSo-Sparbuch benutze, sagte sie mir, dass man das mit dem Programm ganz gut machen könne.
Ich wollte das nun auch schon für 2008 mit dem Programm machen. Ich habe unter Immobilien->Selbstgenutzte Objekte alles brav eingetragen, habe die Angaben zur Fläche und zur Nutzung gemacht, die ganzen Kosten eingetragen, die mit dem Kauf zusammenhingen etc. Aber wenn ich dann die Steuererklärung drucken will, erscheinen nur bei den Anlagen zu Anlage N, Seite 3, die laufenden Kosten (Darlehensrückzahlung, Grundbesitzabgaben, Abfallgebühren etc.), also das, was ich für Punkt 9 brauche.
Meine Frage nun (danke an alle, die die Geduld hatten, bis hierher zu lesen!): muss ich für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage diesen WiSo-Sparbuch Menüpunkt einschließlich der Untermenüs abschreiben, oder gibt es auch irgendwo die Möglichkeit, diese Ermittlung auszudrucken??
Viele Grüße
Christa