Hallo, ich habe als selbstständiger Dienstleister (Schreibbüro) Auftragsarbeiten durchgeführt. Meine Rechnungen sind nicht bezahlt worden, da das Unternehmen zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Kann ich diese Verluste und die Kosten für das Mahnverfahren, immerhin 4000€, in der EÜR oder der Einkommensteuererklärung geltend machen? Ein entsprechendes Konto finde ich allerdings nicht im KR. Das deutet dann eher darauf hin, dass ich die Verluste wohl abhaken kann.
Vielen Dank für Hinweise.
rosebudak
Einnahmeverluste durch insolvente Auftraggeber
- rosebudak
- Erledigt
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Das deutet dann eher darauf hin, dass ich die Verluste wohl abhaken kann.
Vielen Dank für Hinweise.
So ist es.
Du hast nichts eingenommen, also brauchst du auch nichts zu versteuern.
Die Kosten für das Mahnverfahren sind aber Werbungskosten. Konto 4950 Rechts- und Beratungskosten
MfG Günter -
Danke Günter,
bitter, aber so habe ich mir das schon gedacht.
rosebudak