Unterstützung studierender Kinder

  • Guten Tag,


    wir haben folgendes Problem: unser Sohn hat - nach einigen Fehlstarts - jetzt nochmal mit einem Studium begonnen. Allerdings ist er mit 26 aus dem kindergeldfähigen Alter raus. Er versucht zwar, das Studium nebst zugehörigem Unterhalt soweit als möglich über Jobs alleine zu stemmen, was ihm aber in der Anfangsphase nicht immer gelungen ist. Wir haben ihn daher im 1. Semester mit sporadischen Zahlungen zum Lebensunterhalt unterstützt.
    Nun möchte ich dies als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
    Frage:
    1. welche Belege muss ich beibringen und wie müssen die Zahlungen definiert sein? Genügt es, "Lebensunterhalt" zu schreiben oder will das Finanzamt Details?
    2. wie wirkt sich das auf sein Einkommen aus? Muss er die Unterhaltszahlungen dann versteuern (was nicht Sinn der Sache wäre)?
    3. Wie werden seine Einkünfte überhaupt gegengerechnet?
    Da ich verschwurbeltes Steuerberaterdeutsch hasse, bitte ich um eine einfache, gut verständliche Auskunft, für die ich mich auch artig bedanke!