Aufwendungen bei unentgelticher ehrenamtlicher Arbeit absetzen

  • Hallo,


    ich bin ehrenamtlich (und unentgeltlich) im DRK und im Reservistenverband tätig.


    Im Zuge dieser Tätigkeiten fallen auch immer wieder Aufwendungen an, z.B. Fahrtkosten zu Seminaren oder sonstiges Tagungen, Versammlungen etc.
    Diese Fahrtkosten werden nur teilweise erstattet, kann ich die restlichen Fahrtkosten steuerlich absetzen?
    Manchmal sind diese Seminare mehrtägig, so dass ich doch rein theoretisch auch einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, oder?


    Wie sieht es aus mit weiteren Aufwendungen, z.B. Beschaffung von Dienstbekleidung, Reinigung der selbigen, Bürobedarf...?


    Kann mir jemand sagen, ob und wieweit diese Dinge steuerlich absetzbar sind?


    Danke und viele Grüße
    Patrick P.

  • Nein, deshalb sind es ja ehrenamtliche Tätigkeiten.


    Danke für die Antwort, aber was hat das damit zu tun?


    Vor allem seit 2007 hat der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement“ verabschiedet hat, werden viele ehrenamtliche Bereiche stärker gefördert, siehe z.B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages.


    Daher meine Frage, ob es da auch Möglichkeiten gibt, wenn keine regelmäßige Aufwandsentschädigung gewährt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb werden doch keine Steuergeschenke verteilt. Die satzungsgemäß zulässigen Erstattungsmöglichkeiten nimmst Du ja in Anspruch und lässt sie Dir auszahlen.


    Nochmals, es gibt keine Möglichkeit.