steuerlich ansetzbar? und wo gehörts hin;
danke
Kosten abzgl. Kassenanteil z.b. f. Brille
- hermie999
- Erledigt
-
-
Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) i.S. § 33 EStG unter Anrechnung der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung.
-
lieben Dank; spontaner und schneller kann Hilfe ja kaum geschehen.
ao Belastungen bei Vater oder Mutter; ggf. hätte das ja wieder auswirkungen im rahmen von einer eventuellen gem. oder getrennten veranlagung. oder irre ich da?
-
genau