Honorar für Diplomarbeit angeben?

  • Hallo an alle,


    habe das Forum nach hilfreichen Tips durchsucht. Leider war das Ergebnis nicht wirklich zielführend. Entweder sind die Einträge zu diesem Thema schon sehr alt oder es wurden keine hilfreichen Antworten gegeben.


    Ich hoffe auf eure Hilfe, da ich so langsam am Ende bin mit meinem Latein.


    Also, es geht um folgendenes.


    Habe 2009 für ein halbes Jahr bei einer Firma meine Diplomarbeit geschrieben. Habe dafür 800Euro pro Monat bekommen und keine Abgaben zahlen musste, also insgesamt 4800 Euro. Ende 2009 war ich dann fest angestellt.
    Mein erster Ansatz war, dass ich das über die Kategorie "freier Mitarbeiter" (stand auch so im Vertrag) im Spargrogramm mache. Dann kam ich zu den 4.3.1 Rechnung etc. Da stand aber, dass ich das nicht machen muss, wenn ich nicht über 17500Euro verdient habe. Liege in diesem Jahr auch darunter.


    Jetzt weiß ich nicht genau was ich wo genau angeben muss, da ich schon auch gerne meine Fahrtkosten etc. ansetzten möchte. Bin da aber immer nur auf Abschreiben etc. im Programm gestoßen.


    Vielleicht kann mir ja irgendjemand behilflich sein. Wäre wirklich klasse. Vielen Dank bereits im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Die 17.500€ beziehen sich auf § 19 Absatz 1 UStG und die umsatzsteuerliche Behandlung als Kleinunternehmer. Das hat nichts mit einer etwaigen Einkommensteuerpflicht der Einkünfte zu tun.


    Was war denn eigentlich mit dem Arbeit-/Auftraggeber vereinbart? Wurde keine Lohnsteuerkarte abgegeben? Was war vertraglich vereinbart?


    Ansonsten kann man als freier Mitarbeiter auch gewerbliche Einkünfte i.S. § 15 des Einkommensteuergesetzes erzielen.


    Kommt also alles auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit und "Abhängigkeit" an.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Also. Es wurde keine Lohnsteuerkarte abgegeben. Im Vertrag stand wörtlich:


    " Für die Erstellung Ihrer Abschlussarbeit erhalten Sie ein Honorar. Dieses wird in monatlichen Raten in Höhe von 800€ ausgezahlt. Eventuell anfallende Steuern und/oder sonstige Abgaben gehen zu Ihren Lasten; für deren Entrichtung sind Sie selbst verantwortlich."


    Ich war zu dieser Zeit ja noch Student und auch eingeschrieben. Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter?!


    Bräuchte wirklich Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Alles was man Dir bei dem beschriebenen sachverhalt sagen kann, wurde Dir beantwortet. Solange Du nicht die Frage zur Art der Tätigkeit beantwortest, wird es hier auch nicht weitergehen.


    Du schreibst ja selber "Für die Erstellung Ihrer Abschlussarbeit erhalten Sie ein Honorar. Dieses wird in monatlichen Raten in Höhe von 800€ ausgezahlt. Eventuell anfallende Steuern und/oder sonstige Abgaben gehen zu Ihren Lasten; für deren Entrichtung sind Sie selbst verantwortlich." .


    Also Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. § 19 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG.


    Dann würde ich jetzt mal schnellstens meine Einkommensteuererklärung für 2009 abgeben. Ansonsten bekommst Du nämlich wirklich ein Problem.

  • Hallo,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich dachte ich habe die "Art der Tätigkeit" angegeben. War ja als freiberuflicher Mitarbeiter angestellt.


    Komme nur nicht mit den zahlreichen Angaben im Stuerprogramm klar. Bilanz, Einkommüberschussrechnung...etc.


    Wo geben ich wenn überhaupt zulässig meine Fahrtkosten an? Unter Ausgaben Löhne/Gehählter??


    Ist alles ein wenig kompliziert. Sorry.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte ich habe die "Art der Tätigkeit" angegeben. War ja als freiberuflicher Mitarbeiter angestellt.

    Das kann vieles sein. Wäre es eindeutig, würde ich nicht nachfragen.

    Komme nur nicht mit den zahlreichen Angaben im Steuerprogramm klar.

    Welches Steuerprogramm bzw. Programmversion denn?

    Wo geben ich wenn überhaupt zulässig meine Fahrtkosten an? Unter Ausgaben Löhne/Gehälter??

    EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)


    Du solltest Dich vielleicht eher an einen Steuerberater wenden. Das ist das was Du bei deinem Kenntnisstand benötigst. Da kann eigentlich das beste Steuerprogramm nicht alles retten. Das macht auch nur, was Du ihm sagst.

  • Vielleicht hast du mit dem Steuerberater recht, aber häng mich nur an der freiberuflichen Tätigkeit auf. :)


    Also, das mit der Tätigkeit sieht folgendermaßen aus. Ich zitier einfach mal:


    "Vertrag über die Erstellung einer Abschlussarbeit"


    Sehr geehrter Herr ...,
    die XXXAG schließt mit Ihnen folgenden Vertrag:


    1.Tätigkeit
    Wir beauftragen Sie, als FREIER MITARBEITER für den Geschäftsbereich Technische Entwicklung unseres Unternehmens in XX im Rahmen ihrer Hochschulausbildung sowie unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Studienordnung selbstverantwortlich eine wissenschaftliche Arbeit (Diplomarbeit) zu erstellen. usw.... "


    Da kommt dann nicht mehr viel wichtiges. Zeitaufwand ist frei wählbar und eben der Absatz mit dem Honorar.



    Verwende das Steuerprogramm "WISO Sparbuch 2010" Version 17.1


    Hab mich jetzt auch ein wenig schlau gemacht und bin schon ein wenig weitergekommen. Was mir nur noch nicht klar ist, kann ich das als Kleinunternehmer angeben (wegen Umsatzsteuer) oder muss ich die Umsatzsteuer noch nachträglich bezahlen??


    Wäre klasse wenn du mir noch ein wenig helfen könntest. Bin auch sehr lernbereit.... ;)


    Vielen Dank im Vorraus.

    • Offizieller Beitrag

    Wir beauftragen Sie, als FREIER MITARBEITER für den Geschäftsbereich Technische Entwicklung unseres Unternehmens in XX im Rahmen ihrer Hochschulausbildung sowie unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Studienordnung selbstverantwortlich eine wissenschaftliche Arbeit (Diplomarbeit) zu erstellen. usw.... "

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG

    Hab mich jetzt auch ein wenig schlau gemacht und bin schon ein wenig weitergekommen. Was mir nur noch nicht klar ist, kann ich das als Kleinunternehmer angeben (wegen Umsatzsteuer) oder muss ich die Umsatzsteuer noch nachträglich bezahlen??

    Das kommt darauf an, ob Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen worden ist oder nicht. Wahrscheinlich eher nicht. Dann greift ggf. die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Es sei denn, Du verzichtest auf deren Anwendung.

  • Ok schon mal vielen Dank.


    Hab nochmal gründlich nachgeschaut. Umsatzsteuer wurde nirgends ausgewiesen. Eine schriftliche Abrechnung gab es nicht. Wurde einfach jeden Monat überwiesen und im Vertrag steht auch nichts dazu drin.


    Wo bzw. wie finde ich heraus ob die Kleinunternehmerregelung greift??


    Was hätte ich denn für einen Vorteil wenn ich darauf verzichten würde??

    • Offizieller Beitrag

    Wo bzw. wie finde ich heraus ob die Kleinunternehmerregelung greift??

    Aus dem Gesetzteswortlaut.

    Was hätte ich denn für einen Vorteil wenn ich darauf verzichten würde??

    Vorsteuerabzug. Was aber infolge der Bindungswirkung für die Folgejahre insgesamt auch Nachteile haben kann.

  • So...bin nun wieder ein Stück weitergekommen.


    Fasse meine Erkenntnisse zusammen und hoffe eine Bestätigung oder Verbesserung.


    Habe 6 Monate 800 Euro als Honorar bekommen. =4800€
    Insgesamt komme ich aber aufgrund der Festanstellung im selben Jahr über den steuerliche Freibetrag.


    Nach meinem Arbeitsvertrag bin ich als "Freiberufler" für diese 6Monate einzustufen.
    Zusätzlich falle ich dadurch unter die "Kleinunternehmer", da ich nicht mehr als 50.000€ in diesem Jahr verdient habe und im letzten nicht mehr als 17.500€, da ich noch Student war. Somit bin ich von der Umsatzsteuer befreit. Es wurde auch keine gesondert irgendwo aufgeführt.


    Mache deshalb eine 3/4-Rechnung (EÜR) und ermittle den Gewinn für diesen
    Zeitraum. Bleiben unterm Strich noch ca. 1400e als Gewinn übrig. Dieser
    Betrag wird dann durch den Lohnsteuerjahresausgleich versteuert.


    Zusätzlich müsste ich dieses Formular nicht einmal mitangeben, da die Bruttoeinnahmen nicht über 17.500 Euro liegen.


    Habe jetzt nur noch das Problem mit der Rechnung. Ich habe niemlas eine Rechnung für die Honorarzsahlungen geschrieben. Wurde einfach monatlich überwiesen.
    Brauch ich die Rechnungen für irgendetwas? Habe ja den Nachweis der Zahlungen über meinen Kontoauszug, falls einer benötigt wird.


    miwe4: Vielen Dank für deine Hilfe. Denke ich habe es jetzt endlich geschafft. Auch ohne Steuerberater. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich müsste ich dieses Formular nicht einmal mitangeben, da die Bruttoeinnahmen nicht über 17.500 Euro liegen.

    Die Einkommensteuererklärung und deren EÜR hat nichts mit der Umsatzsteuererklärung und der umsatzsteuerlichen Behandlung gemäß der Kleinunternehmerregelung zu tun.

    Brauch ich die Rechnungen für irgendetwas? Habe ja den Nachweis der Zahlungen über meinen Kontoauszug, falls einer benötigt wird.

    Vertrag und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge).