Steuerfreier Zuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung

  • Hallo ich habe eine Frage zu meinen Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen. Ich bin in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. In der Anlage Vorsorgeaufwand trage ich unter zeile 18 meine Beiträge zur Krankenversicherung ein. Muß ich dort nur meinen Anteil an den Beiträgen angeben oder die ganze Summe, d.h. meinen Anteil + den Anteil der Künstlersozialversicherung an der Krankenversicherung ? Analog meine Frage für den Eintrag der Pflegeversicherung in Zeile21?
    Eine weitere Frage hätte ich zu der Zeile 24 , ist dort mit Zuschuss zu den Beträgen der Anteil der Beträge gemeint den die Künstlersozialkasse quasi als Arbeitgeberbeitrag dazuzahlt ( zb. 50% zur Krankenversicherung ). ?(

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    • Offizieller Beitrag

    Hast Du eigentlich schon mal die Hilfefunktion des Sparbuchs genutzt? Da gibst Du das Stichwort Künstlersozialkasse ein und wirst in den entsprechenden Eingabebereich im Sparbuch (ich gehe davon aus, dass Du dieses nutzt) geführt. Da dann auf Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen klicken.


    Mal ein Beispiel für Selbstzahler:

  • Ich habe es mir angesehen aber ich verstehe es einfach nicht. Ich habe folgende Beträge von der Künstlersozialkasse bescheinigt bekommen. Gesamtanteil Krankenversicherung: 611 Euro, Versichertenanteil Krankenversicherung : 324 Euro , Gesamtanteil Pflegeversicherung : 80 Euro , Versichertenanteil Pflegeversicherung: 40 Euro.


    Diese Daten habe ich ins Steuerbuch nach meinen Verstädniss folgendermaßen eingetragen: 1. Unter den Oberbegriff Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer die Selbstzahler sind, in die Spalte beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen den Gesamtanteil der Krankenversicherung in Höhe von 611 Euro. Weiter eine Zeile darunter: darin enthaltene Beiträge aus denen sich ein Beitrag auf Krankengeld ergibt ebenfalls 611 Euro .


    In die Zeile Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen habe ich den Gesamtanteil der Pflegeversicherung in Höhe von 80 Euro eingetragen. Unter der Zeile Zuschüsse zu Kranken und Pflegeversicherung habe ich die Differenz von Gesamtanteil Krankenversicherung und Pflegeversicherung und eigenen Versichertenanteil der Kranken und Pflegeversicherung eingetragen.


    Beispiel : Gesamtanteil Krankenversicherung 611 Euro minus Versichertenanteil Krankenversicherung 324 Euro = 287 Euro Zuschuss zur Krankenversicherung. Dies analog mit der Pflegeversicherung. Diese beiden Werte dann zusanmmen in die Zeile Zuschüsse zu kranken und Pflegeversicherung eingetragen. Ist das so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Diese Daten habe ich ins Steuerbuch nach meinen Verstädniss folgendermaßen eingetragen: 1. Unter den Oberbegriff Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer die Selbstzahler sind, in die Spalte beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen den Gesamtanteil der Krankenversicherung in Höhe von 611 Euro.

    Du zahlst für das ganze Jahr 2010 insgesamt nur Krankenversicherungsbeiträge i.H.v. 611€?

    Weiter eine Zeile darunter: darin enthaltene Beiträge aus denen sich ein Beitrag auf Krankengeld ergibt ebenfalls 611 Euro .

    Dein gesamter Krankenversicherungsbeitrag entfällt auf den Anteil der Lohnfortzahlung?


    Ich denke mal, das kann nicht so ganz stimmen.


    Das Sparbuch erklärt es doch nun wirklich ganz genau. Und ich habe die m.E. in Frage kommenden Positionen auch noch farblich markiert.


    Ich denke mal, Du solltest das Ganze vielleicht wirklich einem Profi überlassen und einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen. Manchmal kann man auch an der verkehrten Stelle sparen.

  • Die einzelnen Werte die ich angegeben habe stimmen schon. Ich hab sie vor mir liegen. ( Bescheinigung über die Übermittlung von Daten an das Bundeszentralamt für Steuern für das Jahr 2010. Das sie so gering sind liegt darin das mein Arbeitseinkommen 2010 aus künstlerischer Tätigkeit nicht sehr hoch war , außerdem hatte ich noch eine unselbständige Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte. Da man nur einmal Kranken und pflegeversicherung bezahlt, war ich ein groß Teil des Jahres über die KSK nur Rentenpflichtversichert und über die andere unselbständige Tatigkeit dann Kranken und Pflichtversichert. Deshalb die geringen Werte über die KSK. Was den Beitragsanteil der KSK betrifft die für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verantwortlich ist habe ich von der KSK keine Beitragsaufteilung bekommen. Ich habe angenommen das der gesamte Teil der Krankenversicherung dort angegeben werden muss. Ich wollte eigentlich nur wissen ob meine Eintragungen wie ich sie oben beschrieben hatte in die richtigen Zeilen erfolgt ist.