WISO Berechnung und Steuerbescheid stimmen nicht überein

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eigentlich recht wenig, was ich in der Steuererklärung angebe. Dennoch kommt das WISO-Programm Steuer 2011 auf einen Erstattungsbetrag von 521,08 Euro und das Finanzamt auf 303,75 Euro.
    Es handelt sich um eine Zusammenveranlagung, wobei mein Mann als "Hausmann" kein Einkommen hat. Ich bin seit Anfang 2010 freiwillig Krankenversichert (nach meiner Recherche wurde das auch richtig vom FA berechnet) und geben ausser Hapftpflichtversicherungen und eine Zusatzkrankenversicherung (im Jahr 221,- Euro - wenn ich die weglasse, ändert sich am Berechnungsbetrag nix, kann also nicht daran liegen) und Fahrtkosten sowie letztendlich für meinen Mann einen Behindertenpauschbetrag -310 Euro nix an. Die Fahrtkosten und der Behindertenpauschbetrag sind in dem Bescheid mit aufgeführt. Daher bin ich ratlos, wieso die Differenz so hoch ist. Für mich sind ca. 220 Euro viel Geld. Ich hab spasseshalber auch die Berechnung mit Elster durchgeführt, da komme ich auf einen Erstattungsbetrag von 430,35 Euro - kann aber die Differenz dennoch nicht genau erkennen.
    Wie gehe ich jetzt korrekt vor - wenn ich Einspruch beim FA einlegen, wäre es doch besser, wenn ich denen doch genau sagen könnte, wo es hackt. Gibt es ev. Hilfe in diesem Forum? Kürzer kann ichs nicht... sorry :whistling:

  • Nutze doch die Funktionen des Programms: Das Programm rechnet Dir erstens analog zur Berechnung des Finanzamts exakt vor, wie das zu versteuernde Einkommen bestimmt wurde.


    Außerdem sollte das Programm doch auch noch eine Vergleichsfunktion für den Bescheid haben. Bei elektronischer Abgabe kannst Du den Bescheid elektronisch abholen und vergleichen lassen. Wenn keine elektronische Abholung möglich ist, dann gibt es eine Funktion, in der Du die Daten des Papierbescheids eingeben kannst und zeigt Dir das Programm exakt die Punkte, wo die Abweichung ist. Oder gibt es diese Funktion bei WISO Steuer nicht?


    Der Unterschied gibt Dir den ungefähren Bereich an, wo es nicht passt. Im Text des Bescheids sollte dann eigentlich noch mehr stehen, warum abgewichen wurde...