Garage für ein PKW befindet sich im Gemeinschaftseigentum. Gemeinschaft geschlossen aus Eigentümer der Eigentumswohnungen in
einem Wohnobjekt.
Die Garage wird vermietet an einen der Eigentümer bzw. Wohnungsmieter einer Eigentumswohnung.
Einnahmen aus dieser Vermietung sind auf Basis der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
durch jeden Mitglied der Gemeinschaft in jeweils seiner Steuererklärung zu erklären.
Finanzamt beim Erlass des Feststellungsbescheids berücksichtigt Sonderwerbungskosten od. Sonderbetriebsausgaben
- individuelle Ausgaben der Beteiligten (z.B. Schuldzinsen für einen persönlichen Kredit zur Finanzierung der Beteiligung).
Bezieht sich diese Möglichkeit auch auf Zinsen, die für jeweiligen Eigentümer aus Finanzierung seiner Eigentumswohnung
in dieser Anlage entstehen? Mit seiner Eigentumswohnung hat er nämlich auch Anteile an Gemeinschaftseigentum (der Garage inklusive) erworben.
Wie wäre dann der Zinsteil zu ermitteln, der seinem Anteil an Garage zuzurechnen ist?