Untersch. Rückzahlungsbeträge beiLohnst.hilfe und St.Programm

  • Hallo!


    Vielleicht kann mir jemand behilflich sein?
    Ich habe bei der Lst.hilfe nachgefragt, ob ich für das Jahr 2001 mit einer Steuerrückzahlung rechnen könnte. Dies wurde mir mit ja beantwortet, es sollen 1.600 DM sein! Da mir aber der Beitrag zu teuer ist(150 EUR) wollte ich dies mit einem St.programm selber ausfüllen. Jetzt ergibt sich aber ein Rückerstattungsbetrag von ca. 1.000 DM bei dem Programm. Das sind immerhin 600 DM! Wie kann das sein?
    Nur an den Beratungskosten kann das doch nicht liegen!?


    Wäre wirklich toll, wenn mir einer weiterhelfen könnte!


    Liebe Grüße Claudia

  • Hi Claudia


    Hat die LoHi den Betrag ausgerechnet oder aber nur geschätzt.


    Woher sollen wir im Forum wissen, ohne das wir deine Daten haben- woran der Unterschied liegen kann?



    Ciao

  • Hallo!


    Sorry! Die Lsthilfe hatte es gerechnet! Ich denke, daß es am Steuersatz liegt!
    Mit dem Programm habe ich es versucht. Ich hatte Mutterschaftsgeld bezogen, das wird zum Einkommen dazu gerechnet und dann der Steuersatz ermittelt.
    Es gibt aber so etwas wie Grenzsteuersatz, also das nach anderen Kriterien der Steuersatz ermittelt wird, da ja zu Ende des Jahres 2001 (Kind geb. 6.9.01) nur mein Mann Einkommen hatte.
    Kann mir jemand weiterhelfen wie es sich mit diesem Grenzsteuersatz auf sich hält?
    Ich habe nirgends Infos darüber gefunden. Muß man das beantragen und auch selber belegen?


    Danke Claudia