Masterstudium der Tochter- aussergewöhnliche Belastung ??

  • hallo
    ich sitze gerade an der Steuererklärung 2010 und komme grad nicht weiter...vielleicht kann mir jemand mal einen Tipp geben ??


    Folgendes "Problem" :


    Meine Tochter hat nach dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums im Sommer 2010 beendet und nun ein Masterstudium im Sept. 2010 in Holland begonnen.
    Die Studiengebühren (8000 €) sowie mtl. Kosten für Wohnung,Verpflegung etc wurden(bzw werden immer noch) von uns übernommen, da sie keinerlei Einkünfte hat.


    Können die Aufwendungen für das Masterstudium meiner Tochter bei meiner Steuererklärung berücksichtigt werden, und wenn ja, wie?
    In welchem Feld muss das dann eingetragen werden- ich bin derzeit etwas "ratlos" ?(


    danke für einen HInweis

    • Offizieller Beitrag

    Solange Dir kindbezogene Freibeträge (Kindergeld/Kinderfreibetrag) zustehen, kommt allenfalls der § 33 a Absatz 2 EStG in Betracht. Damit sind alle Kosten abgegolten.


    Stehen Dir keine kindbezogenen Freibeträge mehr zu, greifen die Regelungen des § 33 a Absatz 1 EStG.


    Ist aber auch alles schon hier im Forum nachzulesen. Vielleicht einmal die komfortable Suchfunktion des Forums nutzen. Das Sparbuchz selber hat übrigens auch eine hervorragende Such- und Hilfefunktion.

  • danke für die Antwort


    die Hilfe im Sparbuch hatte ich im übrigen bereits mit mehreren Suchworten bemüht, bevor ich mich hier überhaupt getraut habe, mal zu fragen *gg*


    zwischenzeitl.ich habe ich auch gefunden, wo ich die ganzen Angaben bzgl. auswärtiger Unterbringung etc machen kann (war ein Eingabefehler meinerseits, dass sich die Maske nicht geöffnet hatte)