Hallo und guten Tag,
ich bin gerade dabei die Abrechnung für eine Eigentümergemeinschaft zu erstellen.Im Jahre 2010 wurde von den Eigentümern eine Balkonsanierung durchgeführt. Jetzt meine Frage: Die Balkonsanierung ( Handwerkerrechnungen mit Aufteilung der Materialkosten und Lohnkosten liegt vor) an sich ist ja nicht umlagefähig auf die Mieter, muss ich trotzdem eine § 35 a Bescheinigung für den Mieter erstellen ?????
Bedanke mich im Vorfeld schon einmal für die Rückantworten.
Rabe69