Fahrtkosten für Arztbesuche usw.

  • Hallo,


    mein Mann ist schwer erkrankt und wir müssen viel und regelmäßig zu Ärzten, wenn ich die Kilometer dafür als außergeöhnliche Belastung absetzen will, wie muß ich die dem Finanzamt gegenüber belegen? Reicht es wenn ich die gefahrenen Kilometer einfach angebe, oder brauche ich eine Bescheinigung von den Ärzten, das wir z.B. an 30 Tagen bei ihm in Behandlung waren?


    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.


    Gruß
    Marion Langlott

  • Hallo Marion


    zu deiner Frage ist in der Hilfe des Sparbuches folgendes aufgeführt:
    Privatfahrten bei Körperbehinderung
    Privatfahrten von Behinderten können steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Behinderungsgrad bei mindestens 80 % liegt. Diese Regelung gilt aber auch für Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 70 %, wenn sie steh- oder gehbehindert sind (Merkzeichen G oder orangefarbener Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis). Ohne Nachweis der Kosten werden im Allgemeinen 1.740 DM (3.000 km zu 0,58 DM) anerkannt.


    Bei einer höheren Fahrleistung im Jahr muss nachgewiesen werden, dass die Fahrten durch die Behinderung verursacht wurden.


    Bei außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen (Merkzeichen aG), Blinden (Merkzeichen Bl) und Hilflosen (Merkzeichen H) die sich nur mit Hilfe eines Autos fortbewegen können, werden alle Privatfahrten im angemessenem Rahmen (regelmäßig bis zu 15.000 km jährlich) anerkannt (BFH-Urteil in BStBl 1992 II, S. 179).


    Achtung: Wenn andere Fahrtaufwendungen (z. B. Taxi) geltend gemacht werden, muss die übliche jährliche Fahrleistung (3.000 bzw. 15.000 km) entsprechend gekürzt werden. Ein höherer Kilometersatz als 58 Pfennige wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt.


    Diese Kosten können im Übrigen auch berücksichtigt werden, wenn sie – quasi stellvertretend – bei einem Steuerpflichtigen entstanden sind, auf den der Behinderten-Pauschbetrag übertragen worden ist. Natürlich werden diese Kosten nur dann anerkannt, wenn der Behinderte auch tatsächlich an der Fahrt teilgenommen hat (BStBl 1970 II, S. 210).


    Es ist also gebunden an den Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis. Falls ihr also über 3.000 km angebt, müßtet ihr die gefahrenen Km auch nachweisen. Am besten mit einem Fahrtenbuch.


    Hat dein Ehemann keinen Schwerbehindertenausweis und liegt nur eine zeitweise Erkrankung vor, solltest du eine Bescheinigung der behandelnden Ärzte eurer Steuererklärung beifügen.



    Viel Glück

  • Hallo Marion,
    also ich habe die Fahrtkosten zu Ärzten von meinem FA bereits 2x erstattet bekommen. Es lohnt sich natürlich erst, wenn auch einige KM zusammenkommen.- Fahrten zu Ärzten kann man also auch ohne Behinderung absetzen! - > Zu meinem Zahnarzt sind es z.B. 50 KM und ich war in 2000 ca. 20x dort: macht 20x50x2x0,58DM(Hin-/Rückfahrt). Allerdings ist zu empfehlen: vom Arzt/Schwester eine formlose Bescheinigung mit den Daten, wann man dort war! - Von meinem FA wurde in 2001 sogar ein Papier akzeptiert, das ich nur selbst geschrieben hatte -> aber darauf sollte man lieber nicht spekulieren!
    Gruß Detlef