Mehraufwendung für Verpflegung

  • Hallo,
    ist es auch möglich, Mehraufwendungen für Verpflegung geltend zu machen, wenn die Abwesenheit > 8 h bei "normalem" Arbeitsverhältnis (keine Dienstreisen oder Wechseltätigkeit) ist ?
    Konkret ergibt sich durch die Fahrtzeit und den vom Arbeitgeber festelegten Pausenzeiten eine Abwesenheit von 10,5 h bei normaler Arbeitszeit.

  • Nein, Mehraufwendungen sind ausschließlich bei Umzug, Diensteisen oder Einsatzwechseltätigkeit anzusetzen.