Einstellgebühren bei eBay absetzen

  • Hallo,


    vielleicht passt diese Frage nicht in diese Rubrik, sorry.


    Ich bin seit kurzer Zeit Kleinunternehmer nach §19 und habe nur eine kleine Frage, die Gebühren als Ausgaben betrifft.


    Die WISO-EÜR ist sehr umfangreich aber übersichtlich gestaffelt bin noch am testen und habe z. z. die Software noch als DEMO-Version.


    Die Frage, die ich habe lautet: Kann ich die Einstellgebühren für Artikel die ich bei Ebay nicht verkaufen kann bei der EÜR als Ausgaben eintragen. Die Frage ist berechtigt, denn wenn Artikel nicht verkauft werden bleibt man schliesslich auf den Gebühren sitzen..... oder ist das unter der Rubrik #Eigenes Risiko# anzusiedeln


    Über eine Antwort würde ich mich freuen


    Gruß


    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage, die ich habe lautet: Kann ich die Einstellgebühren für Artikel die ich bei Ebay nicht verkaufen kann bei der EÜR als Ausgaben eintragen.

    Ja, solange eben betrieblich/unternehmerisch veranlasst.