Neues Urteil Erststudium - Werbungskosten

  • Hallo WISO-Community,


    vor einigen Wochen wurde entschieden, dass ein Erststudium (bzw. die Kosten) als Werbungskosten abgesetzt werden können (http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhal…1872,8332268,00.html?dr=1)


    Da ich bisher nur sehr einfach Steuererklärungen abgeben habe und während des Studiums noch überhaupt nicht (bin seit dem Sommer nun fertig) meine Frage:


    Kann ich die Steuererklärungen 2007,2008,2009,2010 nun mit der aktuellen Sparbuch Version machen? Es geht nur um die Werbungskosten. Habe bisher null Erfahrung mit dem Programm, also entschuldigt die möglicherweise banale Frage!


    Danke für Eure Tipps!

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die Steuererklärungen 2007,2008,2009,2010 nun mit der aktuellen Sparbuch Version machen? Es geht nur um die Werbungskosten.

    Du benötigst für jeden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) die entsprechende Programmversion.

    Habe bisher null Erfahrung mit dem Programm, also entschuldigt die möglicherweise banale Frage!

    Diese in Deinen Augen banale Frage hättest Du Dir mit etwas gutem Willen und Mühe durch Benutzen der Suchfunktion des Formus selber beantworten können.

  • Danke für die Info. Meine hinter dieser banalen Frage steckende Logik war die folgende: Dieses Urteil kann eigentlich erst in der aktuellen Version, etwa mit einem Update, berücksichtigt sein.


    Vermutlich unterscheidet sich aber die Angabe von Werbungskosten in meinem Fall (Studium) nicht von jedem beliebigen Fall, in dem Werbungskosten geltend gemacht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Meine hinter dieser banalen Frage steckende Logik war die folgende: Dieses Urteil kann eigentlich erst in der aktuellen Version, etwa mit einem Update, berücksichtigt sein.

    Nein.

    Vermutlich unterscheidet sich aber die Angabe von Werbungskosten in meinem Fall (Studium) nicht von jedem beliebigen Fall, in dem Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Werbungskosten sind Werbungskosten.