5 Jahre Bindungsfrist bei Kleinunternehmerregelung

  • Hi,


    ich habe vor 4 Jahren unwissentlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Nun bin ich
    als Freiberuflicher Musiklehrer daran gebunden, obwohl ich jedes Jahr ein Gewinn Minus gemacht habe.
    Gibt es eine Möglichkeit aus dieser Bindung rauszukommen?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eine Möglichkeit aus dieser Bindung rauszukommen?

    Ja und auch wieder nicht. Grundsätzlich bist daran gebunden. Steht ja schließlich so im Gesetz und deshalb sollte sich jeder so etwas auch vorher überlegen. Du kannst natürlich rückwirkend ab Antragstellung widerrufen, vorausgesetzt, es besteht im maßgeblichen Umsatzsteuerbescheid noch ein Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Abs. 1 AO. Aber das funktioniert nur dann, wenn Du alle Ausgangsrechnungen mit gesondertem USt-Ausweis berichtigst. D.h., die Originale zurückforderst und berichtigte Rechnungen ohne USt-Ausweis stellst. Ansonsten schuldest Du die zu Unrecht ausgewiesenen USt-Beträge nach § 14c Abs. 2 UStG. Und bei eventuellem Vorsteuerüberhang in einem der maßgeblichen Jahre, und nur aus diesem Grund verzichtet man ja auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG, wird natürlich auch alles zurückgefordert. Es kann also sehr teuer werden. Ich würde es so laufen lassen, zumal die Bindungsfrist ja schon fast vorbei ist. Abgesehen davon musst Du natürlich so oder so auch etwaige Vorsteuerkorrekuren nach § 15a UStG Im Auge behalten.