Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Freibetrag für Behindertenpauschbetrag

  • Hallo und einen schönen guten Abend,
    mein Bruder ist gehbehindert (Grad der Behinderung 85%, Merkzeichen aG).
    Daher hatte er bisher immer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
    Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Lst-Karte (ELStAM) müssen die Freibeträge mittels Formular beim zuständigen FA beantragt werden.
    Hierzu gibt es 2 Anträge: der vereinfachte Antrag und der "normale" Antrag.
    Nach den Ausfüllhinweisen im Kopf der Anträge müsste der vereinfachte Antrag verwendet werden, da sich an der Lohnsteuerermäßigung gegenüber 2011 nichts ändert.
    Im vereinfachten Antrag gibt es keine Sektion für den Behindertenpauschbetrag, diese gibt es im "normalen" auf Seite 2, Abschnitt C.
    Logisch wäre also diesen Antrag zu verwenden, was wir vermutlich auch tun werden.
    Ich bin halt etwas verunsichert, weil im Kopf des "normalen" Antrags explizit darauf hingewiesen wird, dass dieser nur verwendet werden soll, wenn der Freibetrag erstmals beantragt wird oder sich gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Das ist ja beides nicht der Fall.
    Habe ich etwas übersehen oder kann der Fiskus die Hinweise zu seinen Anträgen nicht klar definieren?
    Vlt. kann hier jemand helfen?
    Danke schon mal vorab
    LG


    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Lst-Karte (ELStAM) müssen die Freibeträge mittels Formular beim zuständigen FA beantragt werden.

    Ich würde da noch einmal die auf der Mitteilung genannte Hotline anrufen. Ich habe gehört, dass da wohl einiges schiefgelaufen ist und in vielen Fällen bis spätestens Ende November neue Mitteilungen automatisch rausgehen sollen.

    • Offizieller Beitrag

    ... ja dann stürze ich mich morgen in das Abenteuer Hotline :)

    Dann poste bitte mal, was sich da ergeben hat. Dürfte wahrscheinlich auch für viele andere interessant sein.

  • Hallo,


    meine Antwort ließ leider auf sich warten, aber nun will ich sie nachreichen.
    Ich habe heute mit dem FA telefoniert und war angenehm überrascht. Ich wurde schnell mit einer kompetenten FA-Mitarbeiterin verbunden.
    Ihre Aussagen:
    Dadurch, dass die Behinderung dem FA schon bekannt war, hätten der vereinfachte Antrag mit den persönlichen Daten meines Bruders sowie die Kopie des Behindertausweises genügt.
    (Anm. Ich bin mir aber nicht sicher, ob jedes FA das auch so sieht, da es schließlich im vereinfachten Antrag keinen Bereich für die Behindertenpauschale gibt.)


    Der ausführliche Antrag ist grundsätzlich nicht falsch, weil hier hier alle relevanten Daten zum Steuerpflichtigen erfasst werden.
    Es war also auch richtig, dass der ausführliche Antrag verwendet wurde.
    (Sicherheitshalber würde ich im konkreten Fall immer den ausführlichen Antrag verwenden).
    VG


    Michael

    • Offizieller Beitrag

    meine Antwort ließ leider auf sich warten, aber nun will ich sie nachreichen.

    Vielen Dank für Info. Sicherlich werden mit diesem Problem noch viele kämpfen (und haben es noch gar nicht gemerkt). :thumbsup: