Hallo und einen schönen guten Abend,
mein Bruder ist gehbehindert (Grad der Behinderung 85%, Merkzeichen aG).
Daher hatte er bisher immer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Lst-Karte (ELStAM) müssen die Freibeträge mittels Formular beim zuständigen FA beantragt werden.
Hierzu gibt es 2 Anträge: der vereinfachte Antrag und der "normale" Antrag.
Nach den Ausfüllhinweisen im Kopf der Anträge müsste der vereinfachte Antrag verwendet werden, da sich an der Lohnsteuerermäßigung gegenüber 2011 nichts ändert.
Im vereinfachten Antrag gibt es keine Sektion für den Behindertenpauschbetrag, diese gibt es im "normalen" auf Seite 2, Abschnitt C.
Logisch wäre also diesen Antrag zu verwenden, was wir vermutlich auch tun werden.
Ich bin halt etwas verunsichert, weil im Kopf des "normalen" Antrags explizit darauf hingewiesen wird, dass dieser nur verwendet werden soll, wenn der Freibetrag erstmals beantragt wird oder sich gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Das ist ja beides nicht der Fall.
Habe ich etwas übersehen oder kann der Fiskus die Hinweise zu seinen Anträgen nicht klar definieren?
Vlt. kann hier jemand helfen?
Danke schon mal vorab
LG
Michael