Berufsunfähigkeitsrente

  • Hallo,


    ich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente von meinem Arbeitgeber. Obwohl ich nicht mehr arbeiten kann, bin ich weiterhin offiziell bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als Nachweis bekomme ich monatlich eine 'Gehalts'-Abrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Jetzt Ich bin unsicher: Muß ich im WIso-Sparbuch die Daten der Lohnsteuerbescheinigung Zeile für Zeile eingeben (was zu Fehlermeldungen führt) oder muß ich die Rente als 'private Rentenversicherung mit zeitlich befristeter Laufzeit' eintragen?


    Würde mich über Hilfe sehr freuen. :)

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl ich nicht mehr arbeiten kann, bin ich weiterhin offiziell bei meinem Arbeitgeber angestellt.

    Muss ich das verstehen? ?(

    Als Nachweis bekomme ich monatlich eine 'Gehalts'-Abrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

    Und welche Zeilen sind da mit beträgen befüllt?

    Muß ich im WIso-Sparbuch die Daten der Lohnsteuerbescheinigung Zeile für Zeile eingeben (was zu Fehlermeldungen führt) ...

    kommt darauf an - s.o.

    ... oder muß ich die Rente als 'private Rentenversicherung mit zeitlich befristeter Laufzeit' eintragen?

    Das sowieso und entsprechend der Leistungsmitteilung der rentenzahlenden Stelle.

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort!

    Zitat

    Und welche Zeilen sind da mit beträgen befüllt?

    Zeilen 3, 8, 29, 30 (Zeile 3 und 8 enthalten den gleichen Wert). Die Zeilen 4, 5, 6, 17, 18 sind mit 0,00 gefüllt.


    Zitat

    Das sowieso und entsprechend der Leistungsmitteilung der rentenzahlenden Stelle.

    Hm, also rentenzahlende Stelle ist mein Arbeitgeber - der rechnet dann wiederum mit der Versicherung ab, da habe ich aber nichts mit zu tun. Eine Leistungsmitteilung habe ich nicht - nur die Lohnsteuerbescheinigung.


    Deiner Reaktion entnehme ich, dass meine Situation wohl ein Spezialfall ist, ich konnte mit Google ja auch schon nichts finden. Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass ich hoffe nicht auf ewig arbeitsunfähig zu sein, sondern ich hoffe irgendwann wieder fit zu sein und bei meinem Arbeitgeber weiter zu arbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Dann behandelt Dein AG das als "Versorgungsbezug" und die Eingabe wäre ausschließlich entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen. Ansonsten wäre diesbezüglich nichts weiter einzugeben.


    Seit wann erfolgt denn diese Zahlung? Bei erstmaliger Zahlung im Laufe des Antragsjahres (unterjähriger Zahlung) käme ggf. noch Zeile 31 hinzu.


    Ohne etwas über den AG und die vertraglichen Regelungen zu Wissen ist ansonsten keine Aussage möglich.


    P.S.:
    Das Programm wirft nicht nur Fehlermeldungen aus, sondern auch Prüfmeldungen, die dann ggf. mit "ok" zu bestätigen sind. Also den Text zu dem Hinweis bitte genau lesen.

  • Die Rente bekomme ich schon seit letztem Jahr also ganzjährig. Das Stichwort 'Versorgungsbezüge' hat mir schon mal sehr geholfen, das konnte ich googlen und jetzt bringt das ein wenig Licht für mich ins Dunkel.


    Die Meldungen vom Sparbuch beziehen sich auf Zeile 21 und 25 (keine Beiträge zur RV bzw. KK erfasst). Ich hab allerdings den Fehler gemacht, als Berufsgruppe Angestellter einzugeben. Wenn ich statt dessen Betriebsrentner eingebe und dann aus der Lohnsteuerbescheinigung raus- und wieder reingehe, dann verschwinden die Meldungen (hier liegt aber scheinbar auch noch ein kleiner Fehler der Buhl-Software vor, die Prüfroutine müsste eigentlich noch mal komplett durchlaufen werden, wenn man das Feld Berufsgruppe ändert, so dass die Meldungen sich sofort aktualisieren).


    Jetzt habe ich nur noch eine Warnung: 'Für den Versorgungsbezug dürfte nach den bisher erfassten Angaben eigentlich kein Versorgungsbeitrag gewährt werden'. Das werde ich mich Montag oder Dienstag noch mal ansehen und dann melden, hab jetzt erstmal keine Zeit mehr. Danke erstmal soweit!

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich nur noch eine Warnung: 'Für den Versorgungsbezug dürfte nach den bisher erfassten Angaben eigentlich kein Versorgungsbeitrag gewährt werden'.

    Wahrscheinlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich nach § 19 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht gegeben.

  • Wahrscheinlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich nach § 19 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht gegeben.

    Zumindest scheint das Wiso-Sparbuch davon auszugehen, denn wenn ich mein Geburtsdatum ändere, so dass ich über 63 bin, dann verschwindet die Wahnung. Aber eigentlich braucht das Sparbuch mehr Informationen als das Alter, denn laut § 19 sind Versorgungsbezüge u.a. auch " ... Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens ... verminderter Erwerbsfähigkeit ".


    Und der Fall liegt ja bei mir vor - mit der Einschränkung, dass ich die Rente für Berufsunfähigkeit und nicht Erwerbsunfähigkeit bekomme. Aber da ich komplett erwerbsunfähig bin, und das Berufsunfähigkeit mit einbezieht, hoffe ich mal, dass das so durchgeht.

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest scheint das Wiso-Sparbuch davon auszugehen, denn wenn ich mein Geburtsdatum ändere, so dass ich über 63 bin, dann verschwindet die Wahnung.

    Warum wohl? Steht doch genau so in dem von mir oben verlinkten Gesetzestext.

  • Warum wohl? Steht doch genau so in dem von mir oben verlinkten Gesetzestext.

    Hm, weiß nicht - die Altersgrenze im Gesetzestext bezieht sich doch nur auf Bezüge wegen Erreichen einer Altersgrenze, oder?


    "...in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat."


    So wie ich das verstehe ist diese Einschränkung in meinem Fall aber nicht relevant, da ich Bezüge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehe.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich in meine Testdatei Zeilen 8, 29 und 30 etwas eintrage, berechnet das Steuer-Sparbuch den Versorgungsfreibetrag. Mal unabhängig von einer rechtlichen Würdigung.

  • Wenn ich in meine Testdatei Zeilen 8, 29 und 30 etwas eintrage, berechnet das Steuer-Sparbuch den Versorgungsfreibetrag. Mal unabhängig von einer rechtlichen Würdigung.

    Ja, bei mir auch, sieht gut aus. Die Warnung von der ich am 4.11. geschrieben habe, werde ich dann erstmal ignorieren. Also, Danke noch mal für Deine Unterstützung.