Ausgaben für Minijob als Arbeitgeber in EÜR einpflegen?

  • Hallo,


    ich arbeite als Selbständige umsatzsteuerpflichtig und habe im August 2011 eine Bürohilfe auf Minijobbasis eingestellt. Nun möchte ich diese Ausgaben (Gehalt und Sozialversicherungsabgaben) in die EÜR einpflegen. Dort werden mir verschiedene Vorlagen für Lohn und Gehalt (Teil 1 bis 6) angeboten und ich bekomme nicht heraus, ob diese Angaben für einen Minijob notwendig sind und wie ich meine Ausgaben einpflegen kann. Der Berater der Wiso-Hotline meinte, diese Angaben würden unter das Steuerberatungsgesetz fallen.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Mit freundlichen Grüßen
    SH

  • Kann mir jemand weiterhelfen?


    Auf diese Konten kannst du buchen, je nachdem was du zahlst....
    4100 Löhne und Gehälter
    4110 Löhne
    4120 Gehälter
    4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen
    4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
    4139 Ausgleichsabgabe i.S.d. Schwerbehindertengesetzes
    4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei
    4145 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig
    4149 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z.B. Fahrtkostenzuschüsse)
    4150 Krankengeldzuschüsse
    4155 Zuschüsse der Agenturen für Arbeit (Haben)
    4160 Versorgungskassen
    4165 Aufwendungen für Altersversorgung
    4167 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z.B. Direktversicherungen)
    4169 Aufwendungen für Unterstützung
    4170 Vermögenswirksame Leistungen
    4175 Fahrtkostenerstattung - Wohnung / Arbeitsstätte
    4180 Bedienungsgelder
    4190 Aushilfslöhne
    4199 Pauschale Steuer für Aushilfen