Hallo,
ich komme mit der Anrechnung der eingezahlten Riesterbeiträge nicht klar.
Lt. Gesetzgeber sind 2.100 Euro als Höchstbetrag voll abzugsfähig (bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen).
Ich erfülle diese Bedingungen, kann aber in der Berechnung der EKST keine Berücksichtigung der eingezahlten Beträge finden. Es ist völlig egal, ob ich einen Betrag von 300 oder 2.100 Euro als gezahlt eingebe, die Steuerlast ändert sich nicht.
In den Foren habe ich zu diesem Thema ausgiebig aber leider erfolglos gesucht.
Meine Eingaben in den entsprechenden Masken sind richtig, auch die Haken zum Sonderabzug sind gesetzt.
Kann jemand helfen?
Danke!